Trend Capital: Frank Simon verhaftet – neue Chancen für Anleger
31.10.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (3576 mal gelesen)
Der Initiator des Emissionshauses Trend Capital wurde in der vergangenen Woche verhaftet. Damit konnte ein von der KANZLEI GÖDDECKE betriebenes Ermittlungsverfahren, in dem wir Herrn Frank Simon den Betrug der Anleger der von ihm aufgelegten Fonds (Dubai Business Bay II und Dubai Business Bay III, Indien, Qatar Pearl) vorgeworfen hatten, mit einem ersten Erfolg für die Anleger beendet werden.
Seitdem Frank Simon verhaftet wurde, ist nun sichergestellt, dass den Fondsgesellschaft weiteres Vermögen nicht mehr entzogen und Spuren nicht mehr verwischt werden können. Es besteht damit eine gute Grundlage, um die den Anlegern entstandenen Schäden geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE hatten in der Vergangenheit bewusst davon abgeraten, Herrn Frank Simon zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Auch wir hatten zwar die überwiegend guten rechtlichen Aussichten eines solchen Verfahrens erkannt. Es war aber absehbar, dass das eigentliche Ziel der Anleger, das investierte Kapital zurück zu erhalten, auf diesem Wege nicht zu erreichen sein würde. Stattdessen wären nur unnötige Kosten auf die Anleger zugekommen. Die Richtigkeit dieses Ansatzes hat sich mit der Inhaftierung des Herrn Simon bestätigt.
Statt eines solchen Schnellschusses ohne greifbares Ergebnis für die Anleger wird es hier erforderlich sein, die Geschehnisse um die Trend Capital-Fonds umfassend und tiefgehend aufzuarbeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, welche weiteren Haftungsschuldner für die den Anlegern entstandenen Schäden in Anspruch genommen werden können.
Die KANZLEI GÖDDECKE wird sich der Aufgabe einer gründlichen Analyse und der Ermittlung des aussichtsreichsten Vorgehens weiter Stellen, um letztendlich ein für die betroffenen Anleger optimales Ergebnis zu erzielen. Von dieser Arbeit können Sie profitieren, wenn Sie sich unter www.kapital-rechtinfo.de – wie bei uns üblich kostenlos – registrieren.
HartmutGöddecke
www.kapital-rechtinfo.de
Seitdem Frank Simon verhaftet wurde, ist nun sichergestellt, dass den Fondsgesellschaft weiteres Vermögen nicht mehr entzogen und Spuren nicht mehr verwischt werden können. Es besteht damit eine gute Grundlage, um die den Anlegern entstandenen Schäden geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE hatten in der Vergangenheit bewusst davon abgeraten, Herrn Frank Simon zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Auch wir hatten zwar die überwiegend guten rechtlichen Aussichten eines solchen Verfahrens erkannt. Es war aber absehbar, dass das eigentliche Ziel der Anleger, das investierte Kapital zurück zu erhalten, auf diesem Wege nicht zu erreichen sein würde. Stattdessen wären nur unnötige Kosten auf die Anleger zugekommen. Die Richtigkeit dieses Ansatzes hat sich mit der Inhaftierung des Herrn Simon bestätigt.
Statt eines solchen Schnellschusses ohne greifbares Ergebnis für die Anleger wird es hier erforderlich sein, die Geschehnisse um die Trend Capital-Fonds umfassend und tiefgehend aufzuarbeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, welche weiteren Haftungsschuldner für die den Anlegern entstandenen Schäden in Anspruch genommen werden können.
Die KANZLEI GÖDDECKE wird sich der Aufgabe einer gründlichen Analyse und der Ermittlung des aussichtsreichsten Vorgehens weiter Stellen, um letztendlich ein für die betroffenen Anleger optimales Ergebnis zu erzielen. Von dieser Arbeit können Sie profitieren, wenn Sie sich unter www.kapital-rechtinfo.de – wie bei uns üblich kostenlos – registrieren.
HartmutGöddecke
www.kapital-rechtinfo.de