German Pellets: Welche Rolle spielt der Treuhänder?
03.02.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (326 mal gelesen)
Wie bereits berichtet, soll auf der Gläubigerversammlung am 10.02.2016 eine „Aufwertung“ der Anleihe beschlossen werden. „Aufwertung“ deshalb, weil die Anleihe nunmehr durch die Verpfändung von Geschäftsanteilen der Eigentümer an der German Pellets GmbH abgesichert werden soll. Als Treuhänder, der die Anteile zu Gunsten der Anleihegläubiger halten soll, ist die Londoner Firma One Square Trustee Ltd. (OST) vorgesehen.
Man kann sich bereits die Frage stellen, ob es tatsächlich eine „Aufwertung“ der Anleihe bedeutet, wenn die vermeintlichen Sicherheiten nicht in Deutschland bleiben, sondern nach England wandern. Es dürfte jedenfalls schwieriger sein, im Falle einer vielleicht notwendig werdenden Sicherheitenverwertung, die Ansprüche der Anleihegläubiger durchzusetzen. Schließlich soll es sich nach Aussage der German Pellets GmbH bei dem Treuhandvertrag mit der OST um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter handeln. Ein solcher Vertrag hilft aber nicht viel, wenn die Anleihegläubiger ihre Rechte in England suchen müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob insoweit überhaupt Deutsches Recht anzuwenden wäre.
Diese Fragen lassen sich letztlich nur nach einem Blick in den Treuhandvertrag sicher beantworten. Dieser wird aber wohl noch unter Verschluss gehalten. Soweit die Sicherheit tatsächlich darin bestehen sollte, dass sich die Anleihegläubiger an englische Gerichte wenden müssen und zudem auch Englische Recht Anwendung findet, wird man wohl kaum von einer „Aufwertung“ sprechen können.
Die Anleihegläubiger sollten wachsam sein und den geplanten Änderung nur zustimmen, wenn sie vorher einen Blick in den Treuhandvertrag werfen konnten. Sofern Sie die KANZLEI GÖDDECKE mit der Interessenvertretung beauftragen, wird diese versuchen, den Sachverhalt für Sie aufzuklären.
Quelle: eigener Bericht
Hartmut Göddecke
Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
02241/1733-0
www.kapital-rechtinfo.de
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/German_Pellets_Welche_Rolle_spielt_der_Treuhaender.shtml?navid=2
Man kann sich bereits die Frage stellen, ob es tatsächlich eine „Aufwertung“ der Anleihe bedeutet, wenn die vermeintlichen Sicherheiten nicht in Deutschland bleiben, sondern nach England wandern. Es dürfte jedenfalls schwieriger sein, im Falle einer vielleicht notwendig werdenden Sicherheitenverwertung, die Ansprüche der Anleihegläubiger durchzusetzen. Schließlich soll es sich nach Aussage der German Pellets GmbH bei dem Treuhandvertrag mit der OST um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter handeln. Ein solcher Vertrag hilft aber nicht viel, wenn die Anleihegläubiger ihre Rechte in England suchen müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob insoweit überhaupt Deutsches Recht anzuwenden wäre.
Diese Fragen lassen sich letztlich nur nach einem Blick in den Treuhandvertrag sicher beantworten. Dieser wird aber wohl noch unter Verschluss gehalten. Soweit die Sicherheit tatsächlich darin bestehen sollte, dass sich die Anleihegläubiger an englische Gerichte wenden müssen und zudem auch Englische Recht Anwendung findet, wird man wohl kaum von einer „Aufwertung“ sprechen können.
Die Anleihegläubiger sollten wachsam sein und den geplanten Änderung nur zustimmen, wenn sie vorher einen Blick in den Treuhandvertrag werfen konnten. Sofern Sie die KANZLEI GÖDDECKE mit der Interessenvertretung beauftragen, wird diese versuchen, den Sachverhalt für Sie aufzuklären.
Quelle: eigener Bericht
Hartmut Göddecke
Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
02241/1733-0
www.kapital-rechtinfo.de
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/German_Pellets_Welche_Rolle_spielt_der_Treuhaender.shtml?navid=2