Schiffsfonds: Sieben HCI-Schiffe laufen auf Grund – Insolvenzanträge wurden gestellt

28.07.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (671 mal gelesen)
Sieben Fondsschiffen aus diversen HCI Fonds steht das Aus bevor. Die vorläufigen Insolvenzverfahren sind bereits eröffnet worden. Besonders hart trifft es die HCI Euroliner I und II. Anleger sollten schnell handeln, um kein weiteres Geld zu versenken. Rechtsanwältin Bahrig erklärt warum.

HCI Euroliner, HCI Euroliner II, HCI MS „Skyndir“, HCI Shipping Select XI und HCI MS „Swipall“ befindet sich nun offiziell in Seenot. Am härtesten trifft es aber die HCI Euroliner Fonds I und II. Denn diese Fonds inves-tierten im Jahre 2006 und 2007 gleich in jeweils zwei Feederschiffe. Die schockierende Nachricht: Alle vier Schiffe sind nun vom vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen. Der HCI Euroliner I sieht sich mit der Schief-lage der Schiffe MS „Skirner“ und MS „Slidur“ konfrontiert. Die Insolvenzanmeldungen der MS „Jork Reliance“ und MS „Jork Ruler“ könnte für den HCI Euroliners II das Aus bedeuten.
Eine erneute Hiobsbotschaft erreicht damit auch den Dachfonds HCI Shipping Select XI: Die Insolvenz des Feederschiffs „MS Sleipner“. Zwischen 2012 und 2013 musste dieser Fonds bereits Insolvenzen der MS „HR Magician“ und der MS „Pauline“ hinnehmen.
Die Ursachen für die Insolvenzen der Schiffe sind seit Jahren die gleichen. Die Schifffahrtkrise mit den ext-rem niedrigen Charterraten macht sich bis heute bemerkbar. Der Fokus der initiierten HCI-Finanzierungskonzepte lag in erster Linie auf der Stundung der Zahlungen an die kreditgebenden Banken. Leidtragende waren und sind die Anleger, deren Ausschüttungen ausbleiben. Allen ergriffenen Maßnahmen zum Trotz mussten in den letzten Jahren hunderte Schiffsfonds die Insolvenz anmelden.

Bei der Verwertung eines Schiffes im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind es in erster Linie die Banken, die befriedigt werden. Aufgrund der hohen Fremdfinanzierungsquote vieler Schiffe gehen die Anleger oft leer aus oder werden sogar noch dazu aufgefordert, erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Aber die Anleger sind in einer solchen Situation nicht rechtlos gestellt und sollten sich über ihre Rechte informieren.

Wenn Anleger von beratenden Banken oder Vermittlern nicht über Chancen und Risiken einer unternehme-rischen Beteiligung aufgeklärt worden sind, kann dies eine Falschberatung sein. Oftmals wurden Anlegern im Rahmen der Verkaufsberatung Schiffsbeteiligungen als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapital-anlage empfohlen. Aber als Gesellschafter eines Schifffonds besteht die konkrete Gefahr des Totalverlustes des investierten Kapitals. Bei einer Falschberatung stehen betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche Anleger erfolgreich bei der Prüfung bestehenden Ansprüche. Sie konnten bereits vielen Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen.

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.


Hartmut Göddecke

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