MS Deutschland: Anleger sollen stillhalten

08.09.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (520 mal gelesen)
In den Meldungen der letzten Wochen hatte es sich bereits abgezeichnet: die MS Deutschland hat massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. In einer Gläubigerversammlung der MS Deutschland-Anleihe (ISIN DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) sollen die Anleger nun Zinsansprüche stunden und den Verzicht auf Kündigungen erklären. Dies würde zwar Zeit verschaffen, löst aber nicht die wirtschaftlichen Probleme. Die Anleger sollten sich daher aktiv in den Sanierungsprozess einbringen und ihre Interessen gebündelt geltend machen.

Die Schieflage der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH ist nicht etwa auf Sonderfaktoren zurückzuführen, die mit einer punktuellen Sanierungsmaßnahme wieder aufzuholen wären. Stattdessen krankt das Geschäftsmodell selbst: die Bettenauslastung ist nicht auskömmlich. Und um dies zu ändern, sind erhebliche Investitionen erforderlich, zu denen das Geld fehlt. Zum anderen leidet die Gesellschaft unter der erheblichen Zinsbelastung von über € 3,4 Mio. jährlich.

Alles im allem liegt auf der Hand: die Gesellschaft braucht dringend Geld, und die Gläubiger sollen einen Beitrag leisten.

Die wirtschaftliche gebotene Gesundung der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH liegt im dringenden Interesse der Gläubiger. Im Gegenzug muss aber auch gefragt werden, wie die Gläubiger selbst – über die ohnehin bestehenden Ansprüche hinaus – von einem Sanierungserfolg profitieren.

Wenn nun der ehemalige bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein als Gemeinsamer Vertreter und Verhandlungsführer der Anleihegläubiger kandidiert, erscheint dies unglücklich. Denn Dr. Beckstein selbst war in der Vergangenheit bereits mehrfach für die MS Deutschland öffentlich aufgetreten. Seine Nähe zu der Schuldnerin ist daher unübersehbar.

Gerne vertreten wir Ihre Interessen auf der am 8. Oktober 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung. Gerade als Vertreter von Anleihegläubigern konnten wir unsere Kompetenz in Sanierungssituationen und Insolvenzen bereits erfolgreich einbringen. Wenn es dem Wunsch der Gläubiger entspricht, kandidieren wir auch selbst als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Bitte sprechen Sie hier uns an oder registrieren Sie sich unverbindlich und kostenlos.

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
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