Schiffsfonds: König & Cie. Schiffe laufen auf Grund

07.03.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (871 mal gelesen)
Die Schiffe MS „King Justus“ aus dem Dachfonds Schifffahrt Investment 1 und MS „Stadt Schwerin“ mussten Ende Februar 2014 Insolvenz anmelden. Damit rutscht das Emissionshaus König & Cie. weiter in die Krise. Die betroffenen Anleger müssen nicht tatenlos zusehen.

Das Schwesternschiff der MS „King Justus“, die MS „King Julius“ hatte bereits Mitte Februar Insolvenzantrag gestellt. Mit gleich zwei insolventen Zielfonds erleidet der Schiffahrts Investment 1 schwere Schlagseite. Leidtragende sind die Anleger, ihnen drohen hohe Verluste.

Die MS „Stadt Schwerin“ war erst 2010 mit Nachschusszahlungen der Anleger vor der Insolvenz gerettet worden. Offensichtlich weht der Wind aber doch zu rau für das 1.129-TEU Containerschiff. Die Nachschusszahlungen waren schnell aufgebraucht. Die Containerschiffe vergleichbarer Größe und Bauweise MS „Stadt Lübeck“ und MS „Stadt München“ hatten nach gescheiterter Sanierung bereits 2012 Insolvenz anmelden müssen.

Sowohl den finanziellen Aufwand eines Sanierungsversuches als auch die Verluste im Falle einer Insolvenz des Schiffsfonds tragen vorrangig die Anleger. Neben Ausschüttungsrückforderungen droht schlimmstenfalls der Totalverlust des investierten Kapitals.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat suchen, denn es ist noch nicht aller Tage Abend. Vielfach wurden Schiffsfonds fälschlicher Weise als sichere Anlage zur Altersvorsorge beworben und vermittelt. Banken können den Anlegern daher zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß und vollständig aufgeklärt haben. Über fließende Provisionen müssen die Banken ebenso aufklären wie über die Risiken und die Funktionsweise eines Schiffsfonds.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE haben bereits für eine Vielzahl betroffener Anleger solche Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht. Schiffsfondsanleger, die von der Fondsgesellschaft aufgefordert werden, Ausschüttungen zurück zu zahlen, sollten ebenfalls an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und diese Zahlungsaufforderung prüfen lassen, bevor sie weiteres Geld in die Hand nehmen.

Hartmut Göddecke

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