MCT Südafrika 3: Am Rand des Ruins
03.03.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (2681 mal gelesen)
Den Rand kennt in Südafrika jeder: So heißt die Währung, mit der die täglichen Geschäfte beglichen werden. Dass jetzt der aus dem Emissionshaus MCT stammende, von der Postbank mit vertriebene und in Südafrika investierte Immobilienfonds am Rand des Ruins steht, ist mehr als nur eine unfreiwillige Parallele der Worte. Anleger nehmen ihre Rechte wahr und wollen klagen.
Der NDR berichtet über Unregelmäßigkeiten des geschlossenen Fonds „MCT Südafrika 3“, der insbesondere von der Deutschen Postbank AG vertrieben wurde. Dieser MCT-Fonds investierte in Hotelprojekte in Südafrika, damit Anleger von der Nachfrage der Fußballweltmeisterschaft 2010 profitieren konnten. Wie nun berichtet wird, hat die Postbank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß beraten. Ferner wurden Anlegergelder durch eine südafrikanische Vertragsfirma offenbar veruntreut.
Über die besonderen Gefahren des „MCT Südafrika 3“ wurden viele Anleger nur unzureichend informiert. Die Risiken einer solchen Anlage wurden regelmäßig verharmlost und die Anlage als attraktive Parkmöglichkeit angepriesen. Dies veranschaulicht auch der Mitschnitt eines Beratungsgesprächs, in dem ein Mitarbeiter der Postbank die Beteiligung an dem „MCT Südafrika 3“ gegenüber einem Interessenten als sichere Anlagemöglichkeit dargestellte.
Seit Dezember 2009 machten ungeklärte Eigentumsrechte an einer Hotelanlage in Kapstadt und Zahlungsprobleme der dortigen Vertragspartner dem „MCT Südafrika 3“ zu schaffen. Die Postbank setzte ihre offensive Vertriebstätigkeit gleichwohl bis Mitte Februar 2010 fort, ohne die Postbankkunden über die Schwierigkeiten zu informieren. Dies wohl auch deswegen, weil die Postbank von erheblichen Vertriebsprovisionen profitierte.
Eine ordnungsgemäße Beratung setzt auch hinsichtlich geschlossener Fonds voraus, dass dem Anleger die Risiken einer Anlage deutlich vor Augen geführt werden. Wenn die Postbank diese Pflicht verletzt hat, hat sie den geschädigten Anlegern die Schäden zu ersetzen, die sie mit der Beteiligung an dem „MCT Südafrika 3“ erlitten haben. Kommen dazu noch problematische Provisionsflüsse an die Postbank, verstärkt sich die Position des Anlegers.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gerne.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Der NDR berichtet über Unregelmäßigkeiten des geschlossenen Fonds „MCT Südafrika 3“, der insbesondere von der Deutschen Postbank AG vertrieben wurde. Dieser MCT-Fonds investierte in Hotelprojekte in Südafrika, damit Anleger von der Nachfrage der Fußballweltmeisterschaft 2010 profitieren konnten. Wie nun berichtet wird, hat die Postbank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß beraten. Ferner wurden Anlegergelder durch eine südafrikanische Vertragsfirma offenbar veruntreut.
Über die besonderen Gefahren des „MCT Südafrika 3“ wurden viele Anleger nur unzureichend informiert. Die Risiken einer solchen Anlage wurden regelmäßig verharmlost und die Anlage als attraktive Parkmöglichkeit angepriesen. Dies veranschaulicht auch der Mitschnitt eines Beratungsgesprächs, in dem ein Mitarbeiter der Postbank die Beteiligung an dem „MCT Südafrika 3“ gegenüber einem Interessenten als sichere Anlagemöglichkeit dargestellte.
Seit Dezember 2009 machten ungeklärte Eigentumsrechte an einer Hotelanlage in Kapstadt und Zahlungsprobleme der dortigen Vertragspartner dem „MCT Südafrika 3“ zu schaffen. Die Postbank setzte ihre offensive Vertriebstätigkeit gleichwohl bis Mitte Februar 2010 fort, ohne die Postbankkunden über die Schwierigkeiten zu informieren. Dies wohl auch deswegen, weil die Postbank von erheblichen Vertriebsprovisionen profitierte.
Eine ordnungsgemäße Beratung setzt auch hinsichtlich geschlossener Fonds voraus, dass dem Anleger die Risiken einer Anlage deutlich vor Augen geführt werden. Wenn die Postbank diese Pflicht verletzt hat, hat sie den geschädigten Anlegern die Schäden zu ersetzen, die sie mit der Beteiligung an dem „MCT Südafrika 3“ erlitten haben. Kommen dazu noch problematische Provisionsflüsse an die Postbank, verstärkt sich die Position des Anlegers.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gerne.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke