Wölbern Invest: Holland 55 stellt Insolvenzantrag

10.06.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (622 mal gelesen)
Am 02.06.2014 wurde über den Immobilienfonds Holland 55 aus dem Hause Wölbern Invest das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat als zuständiges Insolvenzge-richt den Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Was bleibt den Anlegern jetzt noch?

Die Fondsgesellschaft 55. IFH geschlossene Immobilienfonds für Holland GmbH& Co. KG (kurz: Holland 55) kämpft schon seit rund zwei Jahren ums Überleben. Der seit Jahresbeginn 2014 von Paribus geführte Fonds wurde 2003 aufgelegt und bis 2004 vertrieben. Der auf zehn Jahre befris-tete Mietvertrag der Fondsimmobilie war bereits 2001 abgeschlossen worden und lief im November 2011 aus. Bis Anfang 2014 stand die Büroimmobilie nun leer. Zwischenzeitlich werden zumindest Teilflächen von zwei neuen Mietern genutzt.

Die Immobilie ist noch immer mit einer hohen Darlehensschuld belastet. Ausschüttungen sollen vorerst dennoch nicht von den Anlegern zurückgefordert werden, so der Geschäftsführer von Paribus. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens soll nun mit der darlehensgebenden Bank ein tragfähiges Konzept zur Sanierung erarbeitet werden. Ein Verkauf der Büroimmobilie würde auf dem aktuellen niederländischen Immobilienmarkt nur einen geringen Bruchteil der Darlehensschuld decken.

Bereits im Februar 2014 berichtete die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE über die prob-lematische finanzielle Situation des Fonds. Als möglicher Ausweg wurde den Anlegern ein Scha-densersatzanspruch aufgrund von Prospektfehlern aufgezeigt (https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_w/Woelbern_Invest_Holland_Fonds_Anlegern_droht_Totalverlust_Prospekt_verschweigt_Risiken.shtml?navid=2),

Als wäre die vorläufige Insolvenz nicht genug, droht den Anlegern des Holland 55 die absolute 10-jährige Verjährung ihrer Ansprüche. Diese läuft taggenau, abhängig vom jeweiligen Zeichnungstag. Die Verjährung betrifft alle Anleger, die im Jahr 2004 gezeichnet haben. Sie müssen unbedingt sofort handeln, um den Verjährungseintritt zu hemmen. Auch hierüber berichtete die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bereits (https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_w/Woelbern_Invest_Ausverkauf_bei_Woelbern_Fonds_Verjaehrung_droht.shtml?navid=2).

Betroffene Anleger sollten ihre möglichen Ansprüche unbedingt von einem Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, um keine Frist zu versäumen. Es können insbesondere gegen die beratende Bank Ansprüche bestehen. Banken sind zu einer umfassenden Risikoaufklärung ver-pflichtet. Unterlassen sie dies, können sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber den Anlegern machen.

Anleger, die ihren Fondskauf darlehensfinanziert haben, könnten die Möglichkeit haben, den Dar-lehensvertrag und auch die Fondszeichnung noch heute zu widerrufen. Dies setzt allerdings voraus, dass keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte. Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüfen die Ansprüche der Anleger in jeglicher Hinsicht. Sie betreuen bereits erfolgreich eine Reihe betroffener Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Gerne übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE die Beratung für Sie.


Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.



Hartmut Göddecke

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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_w/Woelbern_Invest_Holland_55_stellt_Insolvenzantrag.shtml?navid=2

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