MCT Südafrika 3: Anleger können Geld erhalten - Postbank vergleichsbereit
14.03.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (3375 mal gelesen)
Der „MCT Südafrika 3“ droht für Anleger kein unabsehbares Abenteuer zu werden. Wie „hier“ bereits berichtet, werden die mit diesem geschlossenen Fonds verbundenen Risiken erst jetzt erkennbar. Dennoch: die Postbank ist vielen Anleger offenbar eine Nasenlänge voraus und hat sich mit ihrer Beratungsleistung hinsichtlich des MCT Südafrika 3 bereits beschäftigt – erste Signale deuten auf ein Einlenken hin.
Der „MCT Südafrika 3“ ist ein geschlossener Fonds, der seinen Anlegern eine ansehnliche Rendite durch Hotelinvestitionen am Kap versprach. Anlass war die Fußballweltmeisterschaft 2010, die für einen gewaltige Besucherstrom und ausgebuchte Betten sorgen sollte. Doch fremde Länder bringen auch fremde Risiken mit sich. Der NDR berichtet, dass Anlegergelder in Südafrika veruntreut wurden und Eigentumsrechte an einer Hotelanlage nicht belastbar geklärt waren.
Kunden der Postbank wurden auf diese Risiken nicht hingewiesen. Die Beratung der Postbank über den „MCT Südafrika 3“ war vielmehr darauf angelegt, die Risiken des Fonds kleinzureden. Auch Anleger mit dem Bedürfnis nach Sicherheit ihrer Anlagen wurden zur Investition ermutigt.
Dass ihre Beratung über den „MCT Südafrika 3“ mangelhaft war, wird der Postbank inzwischen wohl selbst bewusst. Wie zu hören ist, hat die Postbank bereits gegenüber einzelnen Fondsanlegern ihre Vergleichsbereitschaft signalisiert.
Die Schäden aus einer fehlerhaften Beratung können die Lebensplanung von Anleger nachhaltig beeinträchtigen oder sogar in den Ruin wirtschaftlichen treiben. Um dies zu vermeiden, müssen Schadensersatzansprüche früh genug geltend gemacht werden. Oft ist eine gerichtliche Auseinandersetzung auf dem Weg zum Recht unumgänglich. Schneller kann das Thema beendet werden, wenn alle Beteiligten vergleichsbereit sind. Das Verhalten der Postbank ist somit ein Schritt in die richtige Richtung.
Bereits in der Vergangenheit haben Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE Kunden der Postbank im Zusammenhang mit fehlerhaften Anlageberatungen wie auch bei anderen bankrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich vertreten und finanzielle Schäden abwenden können. Auch im Zusammenhang mit dem „MCT Südafrika 3“ nimmt die KANZLEI GÖDDECKE die Vertretung von Anlegerinteressen wahr.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Der „MCT Südafrika 3“ ist ein geschlossener Fonds, der seinen Anlegern eine ansehnliche Rendite durch Hotelinvestitionen am Kap versprach. Anlass war die Fußballweltmeisterschaft 2010, die für einen gewaltige Besucherstrom und ausgebuchte Betten sorgen sollte. Doch fremde Länder bringen auch fremde Risiken mit sich. Der NDR berichtet, dass Anlegergelder in Südafrika veruntreut wurden und Eigentumsrechte an einer Hotelanlage nicht belastbar geklärt waren.
Kunden der Postbank wurden auf diese Risiken nicht hingewiesen. Die Beratung der Postbank über den „MCT Südafrika 3“ war vielmehr darauf angelegt, die Risiken des Fonds kleinzureden. Auch Anleger mit dem Bedürfnis nach Sicherheit ihrer Anlagen wurden zur Investition ermutigt.
Dass ihre Beratung über den „MCT Südafrika 3“ mangelhaft war, wird der Postbank inzwischen wohl selbst bewusst. Wie zu hören ist, hat die Postbank bereits gegenüber einzelnen Fondsanlegern ihre Vergleichsbereitschaft signalisiert.
Die Schäden aus einer fehlerhaften Beratung können die Lebensplanung von Anleger nachhaltig beeinträchtigen oder sogar in den Ruin wirtschaftlichen treiben. Um dies zu vermeiden, müssen Schadensersatzansprüche früh genug geltend gemacht werden. Oft ist eine gerichtliche Auseinandersetzung auf dem Weg zum Recht unumgänglich. Schneller kann das Thema beendet werden, wenn alle Beteiligten vergleichsbereit sind. Das Verhalten der Postbank ist somit ein Schritt in die richtige Richtung.
Bereits in der Vergangenheit haben Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE Kunden der Postbank im Zusammenhang mit fehlerhaften Anlageberatungen wie auch bei anderen bankrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich vertreten und finanzielle Schäden abwenden können. Auch im Zusammenhang mit dem „MCT Südafrika 3“ nimmt die KANZLEI GÖDDECKE die Vertretung von Anlegerinteressen wahr.
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Hartmut Göddecke