Equity Pictures Medienfonds: Beitragsforderung ist zu hoch

28.02.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1119 mal gelesen)
Das ist die Quintessenz der Anleger nach den Informationsveranstaltungen am vorvergangenen Wochenende. 4,5 % (für die Equity Pictures Medienfonds III und IV) bis 6 % (für die Equity Pictures Medienfonds I und II) der Pflichteinlage will die Fondsverwaltung von den Anlegern kassieren. Anleger fragen nach Alternativen. Muss das Vorgehen gegen die Finanzverwaltung tatsächlich so teuer sein?

Spätestens nach den Informationsveranstaltungen lässt sich diese Frage klar mit Nein beantworten. Die Fondsverwaltung fordert großzügig nicht nur die Kosten für ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren und ein finanzgerichtliches Verfahren der I. Instanz. Sie bittet die Anleger gleichzeitig auch noch für ein späteres Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und eine eventuelle Rückverweisung zum Finanzgericht zur Kasse. Das sind sämtliche theoretisch mögliche Verfahrensschritte. Die Kosten der einzelnen Verfahrensschritte sind dabei „aus kaufmännischer Vorsicht“, wie der Geschäftsführer Dr. Florian Lechner betont, sehr großzügig berechnet. Und das ohne zu wissen, wie viele Schritte tatsächlich notwendig sein werden.

Nach den Aussagen der Geschäftsführung steht zudem die Einleitung eines Revisionsverfahrens allenfalls in mehreren Jahren an. Ob es überhaupt so weit kommen muss, ist ohnedies unklar. Denn beim Medienfonds Lord of the Rings II der Hannover Leasing hat die Finanzverwaltung auf die Einlegung einer Revision verzichtet. Die erstinstanzliche Entscheidung zugunsten des Fonds und seiner Anleger wurde rechtskräftig.

Die Geschäftsführung der Equity Pictures Medienfonds beruft sich für die Zahlungsverpflichtung auf Gesellschafterbeschlüsse. Die Zahlung in der genannten Höhe sei diesen zufolge rechtsverbindlich zu leisten. Ein solcher Beschluss kann von den Anlegern aber auch geändert oder neugefasst werden. Insoweit haben die Anleger es selbst in der Hand, die Kosten für das anstehende finanzgerichtliche Verfahren auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren.

Die Erfahrung lehrt, dass großzügig gewährte Vorschüsse gerne auch ausgeschöpft werden. Also ist es jetzt an den Anlegern, „der Geschäftsführung Zügel anzulegen“.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Grundsätzlich erscheint ein Vorgehen gegen die Steuernachforderung der Finanzbehörde sinnvoll. Zwar ist die Vergleichbarkeit mit dem Fonds Lord of the Rings II jedenfalls längst nicht so groß, wie manche das gerne sehen möchten. Trotzdem ist diese Maßnahme die einzige Chance, wenn erhebliche Steuernachforderungen vermieden werden sollen.

Die jetzt im Raum stehende Beitragsforderung der Fondsverwaltung ist aber nicht alternativlos. Durch einen neuen Gesellschafterbeschluss kann die Forderungshöhe auf ein vernünftiges Maß zur Finanzierung der I. Instanz vor dem Finanzgericht reduziert werden. Sollte dann die Notwendigkeit eines Revisionsverfahrens bestehen, muss durch einen weiteren Gesellschafterbeschluss eine neue Nachforderung beschlossen und eingefordert werden. Der einzelne Anleger würde durch ein solches Vorgehen finanziell deutlich entlastet. Möglicherweise sind zu einem späteren Zeitpunkt bereits weitere Rückflüsse aus Filmen vorhanden, die ein „in die Tasche greifen“ der Fondsgeschäftsführung überflüssig machen.

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE – die bereits Anleger mit einer Gesamteinlage von über 1,5 Millionen EUR an den Equity Pictures Medienfonds gerichtlich vertritt – empfiehlt ihren Mandanten, entsprechend aktiv zu werden. Betroffene Anleger der Equity Pictures Medienfonds, die sich an diesem Vorgehen beteiligen möchten, können dies beispielweise durch Zusendung unseres Registrierungsbogens

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Hartmut Göddecke

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