Dubai-Fonds: Ausstiegsmöglichkeiten im Kleingedruckten
15.05.2009, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (3203 mal gelesen)
Größer, höher, besser !!! So wurden viele Dubai-Fonds beworben. Die Begriffe ‚Verlust‘ oder ‚Risiko‘ schienen für die Golf-Investments nicht zu existieren. Nun zeigt sich aber immer deutlicher, dass auch in der Wüste „nur mit Wasser gekocht“ wurde. Negative Pressemeldungen über erhebliche Probleme der Fondsgesellschaften häufen sich. Wenn es richtig bergab geht, sollten Anleger vorbereitet sein und Ausstiegsmöglichkeiten kennen. Die KANZLEI GÖDDECKE nennt erste Ansatzpunkte.
Immobilienfonds bleibt Immobilienfonds. Wo das Bauwerk steht, ist letztlich irrelevant. Maßgeblich ist immer, dass die verursachten Kosten durch die Pacht- bzw. Mieteinnahmen sowie Verkaufserlöse wieder eingespielt werden. Gelingt dies nicht, so rentiert sich eine Immobilie in Dubai ebenso wenig, wie eine Immobilie in Berlin-Marzahn. Dieser Grundsatz wurde im Falle der Dubai-Fonds aber wohl nicht so genau genommen. In den vergangenen Jahren schossen Fondsgesellschaften sowie die von diesen finanzierten Gebäude, wie Pilze aus dem Wüstenboden. Das notwendige Kapital wurde u. a. auf dem deutschen Kapitalmarkt eingesammelt.
Alternative Capital Invest (ACI), Selfmade Capital, Trend Capital oder Ventafonds. So heißen nur einige der Fondsgesellschaften, die ihr Glück am Golf versuchten und deutsche Anleger als Investoren gewannen. Dies Anleger dürften aufgrund der schlechten Wirtschaftsnachrichten jetzt sehr beunruhigt sein und um ihr Geld fürchten.
Die KANZLEI GÖDDECKE hat daher in einem ersten Schritt die Prospektunterlagen einiger Dubai-Fonds „unter die Lupe genommen“ und Auffälligkeiten im Kleingedruckten festgestellt, die eventuell zu einem Ausstieg aus dem Investment berechtigen könnten. Offensichtlich sind in einigen Fällen die Beitrittsdokumente nicht mit den Prospektangeben abgeglichen worden. Es bestehen Widersprüche, die möglicherweise daraus resultieren, dass Prospekte und Beitrittsunterlagen „mit heißer Nadel“ zusammen gestrickt wurden, um in der Hochphase des Dubai-Booms der Konkurrenz voraus zu sein. Dies könnte sich – zum Glück für die Anleger – nunmehr als Bumerang erweisen.
Anleger, die bei ihrem Dubai-Investment ein schlechtes Gefühl haben oder sogar schon Schiffbruch erlitten haben, sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Oftmals lassen sich schon nach einer ersten Kurzprüfung rechtliche Ausstiegsmöglichkeiten entdecken, weil den Fondsverantwortlichen Formfehler unterlaufen sind. Die KANZLEI GÖDECKE ist Ihnen hier gern behilflich.
https://www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Immobilienfonds bleibt Immobilienfonds. Wo das Bauwerk steht, ist letztlich irrelevant. Maßgeblich ist immer, dass die verursachten Kosten durch die Pacht- bzw. Mieteinnahmen sowie Verkaufserlöse wieder eingespielt werden. Gelingt dies nicht, so rentiert sich eine Immobilie in Dubai ebenso wenig, wie eine Immobilie in Berlin-Marzahn. Dieser Grundsatz wurde im Falle der Dubai-Fonds aber wohl nicht so genau genommen. In den vergangenen Jahren schossen Fondsgesellschaften sowie die von diesen finanzierten Gebäude, wie Pilze aus dem Wüstenboden. Das notwendige Kapital wurde u. a. auf dem deutschen Kapitalmarkt eingesammelt.
Alternative Capital Invest (ACI), Selfmade Capital, Trend Capital oder Ventafonds. So heißen nur einige der Fondsgesellschaften, die ihr Glück am Golf versuchten und deutsche Anleger als Investoren gewannen. Dies Anleger dürften aufgrund der schlechten Wirtschaftsnachrichten jetzt sehr beunruhigt sein und um ihr Geld fürchten.
Die KANZLEI GÖDDECKE hat daher in einem ersten Schritt die Prospektunterlagen einiger Dubai-Fonds „unter die Lupe genommen“ und Auffälligkeiten im Kleingedruckten festgestellt, die eventuell zu einem Ausstieg aus dem Investment berechtigen könnten. Offensichtlich sind in einigen Fällen die Beitrittsdokumente nicht mit den Prospektangeben abgeglichen worden. Es bestehen Widersprüche, die möglicherweise daraus resultieren, dass Prospekte und Beitrittsunterlagen „mit heißer Nadel“ zusammen gestrickt wurden, um in der Hochphase des Dubai-Booms der Konkurrenz voraus zu sein. Dies könnte sich – zum Glück für die Anleger – nunmehr als Bumerang erweisen.
Anleger, die bei ihrem Dubai-Investment ein schlechtes Gefühl haben oder sogar schon Schiffbruch erlitten haben, sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Oftmals lassen sich schon nach einer ersten Kurzprüfung rechtliche Ausstiegsmöglichkeiten entdecken, weil den Fondsverantwortlichen Formfehler unterlaufen sind. Die KANZLEI GÖDECKE ist Ihnen hier gern behilflich.
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Hartmut Göddecke