hkw personalkonzepte GmbH: Insolvenzantrag zwingt Anleger zum Handeln
11.12.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1376 mal gelesen)
Damit war zu rechnen: die hkw personalkonzepte GmbH hat am 10. Dezember 2013 Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht München – Insolvenzgericht – gestellt. Diese Schreckensnachricht trifft auch die Anleger der von hkw personalkonzepte emittierten Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1), die nun um ihre Ansprüche fürchten müssen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertritt bereits Anleger.
Wir hatten bereits am 16. November 2013 über diese Anleihe berichtet, als die vorgesehene Zinszahlung zunächst nur um einen Monat verschoben werden sollte. Bereits damals war zu befürchten, dass es sich nicht um eine vermeintlich technisch bedingte Verschiebung der Zahlung handelte. Stattdessen hatten wir prophezeit, dass die Emittentin auf diese Weise Zeit gewinnen wollte, um weitergehende Einschnitte vorzubereiten.
So ist es nun auch gekommen. Zu den Insolvenzursachen teilte das Unternehmen mit, dass deren Schuldner ihre Verbindlichkeiten gegenüber der hkw personalkonzepte nicht fristgerecht gezahlt hätten. Somit sei eine rechtzeitige Bedienung der ausstehenden Zinsen der Anleihe in Höhe von € 825.000,00 nicht möglich gewesen.
Diese Begründung passt allerdings nicht zu den im November aufgestellten Behauptungen, dass die verzögerte Zinszahlung auf eine Umstrukturierung der Unternehmensgruppe zurückzuführen sei. Diese Mitteilung ist übrigens auch mit der nun ergänzend mitgeteilten Darstellung kaum zu vereinbaren, dass sich die hkw personalkonzepte in Gesprächen mit Investoren über die Übernahme des Geschäfts befinde.
Erneut hat es eine sog. „Mittelstandsanleihe“ getroffen. Die strukturellen Probleme der Finanzierung mittelständischer Unternehmen am Kapitalmarkt wurden in der Presse der vergangenen Monate häufig angesprochen. Diese generellen Problembeschreibungen helfen dem einzelnen Anleger indes nicht weiter.
Die Anleger der hkw personalkonzepte-Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) müssen sich vielmehr darum kümmern, an ihr Geld zu kommen. Den Regelungsrahmen hierzu hält das Schuldverschreibungsgesetz in Verbindung mit der Insolvenzordnung bereit. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE konnten auf diesem komplexen Feld in der Vergangenheit bereits Erfolge für Anleger erzielen. Auch im Zusammenhang mit der Anleihe der hkw personalkonzepte (ISIN DE000A1K0QR1) vertreten wir bereits Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_h/hkw_personalkonzepte_GmbH_Insolvenzantrag_zwingt_Anleger_zum_Handeln.shtml?navid=2
Wir hatten bereits am 16. November 2013 über diese Anleihe berichtet, als die vorgesehene Zinszahlung zunächst nur um einen Monat verschoben werden sollte. Bereits damals war zu befürchten, dass es sich nicht um eine vermeintlich technisch bedingte Verschiebung der Zahlung handelte. Stattdessen hatten wir prophezeit, dass die Emittentin auf diese Weise Zeit gewinnen wollte, um weitergehende Einschnitte vorzubereiten.
So ist es nun auch gekommen. Zu den Insolvenzursachen teilte das Unternehmen mit, dass deren Schuldner ihre Verbindlichkeiten gegenüber der hkw personalkonzepte nicht fristgerecht gezahlt hätten. Somit sei eine rechtzeitige Bedienung der ausstehenden Zinsen der Anleihe in Höhe von € 825.000,00 nicht möglich gewesen.
Diese Begründung passt allerdings nicht zu den im November aufgestellten Behauptungen, dass die verzögerte Zinszahlung auf eine Umstrukturierung der Unternehmensgruppe zurückzuführen sei. Diese Mitteilung ist übrigens auch mit der nun ergänzend mitgeteilten Darstellung kaum zu vereinbaren, dass sich die hkw personalkonzepte in Gesprächen mit Investoren über die Übernahme des Geschäfts befinde.
Erneut hat es eine sog. „Mittelstandsanleihe“ getroffen. Die strukturellen Probleme der Finanzierung mittelständischer Unternehmen am Kapitalmarkt wurden in der Presse der vergangenen Monate häufig angesprochen. Diese generellen Problembeschreibungen helfen dem einzelnen Anleger indes nicht weiter.
Die Anleger der hkw personalkonzepte-Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) müssen sich vielmehr darum kümmern, an ihr Geld zu kommen. Den Regelungsrahmen hierzu hält das Schuldverschreibungsgesetz in Verbindung mit der Insolvenzordnung bereit. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE konnten auf diesem komplexen Feld in der Vergangenheit bereits Erfolge für Anleger erzielen. Auch im Zusammenhang mit der Anleihe der hkw personalkonzepte (ISIN DE000A1K0QR1) vertreten wir bereits Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin.
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