Windreich GmbH: Erneut Mittelstandsanleihe in der Insolvenz
24.09.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1079 mal gelesen)
Anleger in Mittelstandsanleihen erleben schwere Zeiten. Nun hat am 6. September 2013 die Windreich GmbH (ehemals Windreich AG) Insolvenz anmelden müssen. Für die Anleger, die auf die erneuerbaren Energien setzten, ist dies ein erneuter Schlag. Ob Windkraft oder Solarenergie – zahlreiche Emittenten dieser Branchen mussten in den letzten Monaten den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Anleger können ihre Ansprüche in dem Verfahren sichern.
Dabei wird die Pleite der Windreich und ihrer Tochtergesellschaft Windreich Union GmbH nicht überraschen. Dass sich die Unternehmensgruppe in einer gefährlichen Schieflage befand, war abzusehen. Erst im Frühjahr ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Bilanzmanipulation.
Für die Anleger kommt es nun darauf an, ihre Ansprüche zu sichern und hierzu alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies trifft insbesondere die Gläubiger der Anleihen (ISIN DE000A1H3V38, DE000A1CRMR5 und DE000A1CRMQ7). Dabei ist zum einen an die Anmeldung der Ansprüche in dem Insolvenzverfahren zu denken. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil nur die registrierten Gläubiger ihre Rechte in dem Insolvenzverfahren ausüben können.
Zum anderen sind auch ergänzende Ansprüche zu prüfen, die gegenüber anderen Beteiligten bestehen könnten. Insbesondere steht hier die Schweizer Bank Sarasin im Fokus. Diese hatte Anleihen der Windreich zu einem Zeitpunkt empfohlen, als sie selbst der Windpark Darlehen in Höhe von 70 Mio. Euro gewährt hatte. Dass die Bank Sarasin deshalb ein erhebliches Interesse an der finanziellen Ausstattung der Windreich-Gruppe hatte, das eigene Darlehen wirtschaftlich abzusichern, liegt auf der Hand. Dieses Interesse steht aber in einem Konflikt mit dem Interesse der Anleger, sodass Schadensersatzansprüche im Raum stehen.
Auch jeder andere Anlageberater war verpflichtet, interessierte Anleger über die mit den Anleihen ISIN DE000A1H3V38, DE000A1CRMR5 und DE000A1CRMQ7 verbundenen Risiken zu unterrichten. Ob dies ausreichend geschehen ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE verfügen über weitreichende Erfahrungen bei der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren. Gerade im Segment Mittelstandsfinanzierungen haben wir uns immer wieder für die Rechte der betroffenen Gläubiger stark gemacht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der erneuerbaren Energie. So setzen zuletzt Anleger der Q-Cells SE, der Solar Millennium AG und der Solen AG auf unsere Hilfe.
Gerne vertreten wir auch Ihre Ansprüche und wirtschaftlichen Ziele in dem Insolvenzverfahren der Windreich GmbH. Sprechen Sie uns an!
https://www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
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Auf dem Seidenberg 5
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Dabei wird die Pleite der Windreich und ihrer Tochtergesellschaft Windreich Union GmbH nicht überraschen. Dass sich die Unternehmensgruppe in einer gefährlichen Schieflage befand, war abzusehen. Erst im Frühjahr ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Bilanzmanipulation.
Für die Anleger kommt es nun darauf an, ihre Ansprüche zu sichern und hierzu alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies trifft insbesondere die Gläubiger der Anleihen (ISIN DE000A1H3V38, DE000A1CRMR5 und DE000A1CRMQ7). Dabei ist zum einen an die Anmeldung der Ansprüche in dem Insolvenzverfahren zu denken. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil nur die registrierten Gläubiger ihre Rechte in dem Insolvenzverfahren ausüben können.
Zum anderen sind auch ergänzende Ansprüche zu prüfen, die gegenüber anderen Beteiligten bestehen könnten. Insbesondere steht hier die Schweizer Bank Sarasin im Fokus. Diese hatte Anleihen der Windreich zu einem Zeitpunkt empfohlen, als sie selbst der Windpark Darlehen in Höhe von 70 Mio. Euro gewährt hatte. Dass die Bank Sarasin deshalb ein erhebliches Interesse an der finanziellen Ausstattung der Windreich-Gruppe hatte, das eigene Darlehen wirtschaftlich abzusichern, liegt auf der Hand. Dieses Interesse steht aber in einem Konflikt mit dem Interesse der Anleger, sodass Schadensersatzansprüche im Raum stehen.
Auch jeder andere Anlageberater war verpflichtet, interessierte Anleger über die mit den Anleihen ISIN DE000A1H3V38, DE000A1CRMR5 und DE000A1CRMQ7 verbundenen Risiken zu unterrichten. Ob dies ausreichend geschehen ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
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