WGF: Insolvenz 2.0 – Anleihe WGFH07 - 170 Mio. Euro gesucht

13.06.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (346 mal gelesen)
Der von dem Insolvenzgericht Düsseldorf auf den 10. Juni 2016 angesetzte Termin versprach hohes Interesse, weil der „neue Insolvenzverwalter“ Dr. Biner Bähr detailliert über Fehlentwicklungen in der älteren und jüngeren Vergangenheit der WGF zu berichten hatte. Es zeigt sich ganz klar: Das vor vier Monaten beantragte Insolvenzverfahren nimmt einen ganz anderen Gang, als der Lauf der Dinge im Frühjahr 2013, als es um den ersten Insolvenzantrag dieses Unternehmens ging.

Hatte man vor etwa drei Jahren die Hoffnung, dass die Sanierung der WGF gelingen könne, wenn man die Immobilien entwickeln und mit Profit veräußern könne, offenbart sich aus dem Mund des seit Frühjahr tätigen Insolvenzverwalters, dass das Management um den Vorstand mit Geldern wenig sachgerecht umging; so wurden z. B. Kosten im Laufe der vergangenen Jahre nicht im erforderlichen Maße gesenkt.

 

Management der WGF agierte unzureichend

 

Die Recherchen des eingesetzten Verwalters zeigen außerdem, dass in zumindest aktuell nicht immer nachvollziehbarer Weise die Immobilien teilweise zu hoch bewertet worden waren. Somit waren Buchgewinne entstanden, die sich später nicht realisieren ließen und sich in vielen Fällen als Luftnummern erwiesen haben. Prüfer und Öffentlichkeit wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig und nicht korrekt von den Verantwortlichen informiert. Das auf diese Weise geschaffene Informationsdefizit wurde von den Verantwortlichen so ausgenutzt, dass der aktuelle Insolvenzverwalter von mehr als nur reiner Unredlichkeit im kaufmännischen Verkehr ausgeht.

 

Es fällt dem Auditorium im Gerichtssaal schwer, an die Ehrlichkeit der kaufmännischen Leitung des Immobilienunternehmens zu glauben, wenn berichtet wird, dass wohl schon im Jahre 2007 die Liquiditätsdecke sehr dünn war und neu aufgenommene Geschäftsmodelle in den Jahren 2008 und 2009 nicht den erforderlichen Erfolg brachten: Die neuen Geschäftszweige erwiesen sich vielmehr als Verlustbringer. Kein Wunder war es dann für die Zuhörer des Berichtstermins zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die maßgeblichen Drahtzieher des Anlegerdesasters ermittelt.

 

Für die mangelnde Transparenz spricht auch die Tatsache, dass die Immobilien, die ursprünglich in dem Kernunternehmen WGF enthalten waren, in Tochterunternehmen transferiert worden waren – was grundsätzlich legal ist – und das zu einem Teil zu Werten, die wohl viel zu hoch waren und damit nicht marktgerecht.

 

Forderungen für die Anleihegläubiger WGFH07 angemeldet

 

Die Summe der Gelder, die fehlen, bezifferte der Insolvenzverwalter Dr. Bähr mit insgesamt rund € 170 Mio. Für Anleger der Anleihe WGFH07 hat der im April von den Gläubigern gewählte gemeinsame Vertreter Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, die Forderung fristgerecht im Mai 2016 zur Insolvenztabelle angemeldet. Anleger, die ihr Geld in dieses Anlagemodell investiert haben, müssen aus diesem Grund keine Aktivitäten entfalten. Insgesamt geht es für diese Anleihegläubiger um letztlich rund € 7,5 Mio. nachdem bereits

 

ein Teil des Geldes durch zwei Ausschüttungen an die Investoren zurück geflossen ist.

 

Forderungen werden vom Insolvenzverwalter Dr. Bähr geprüft

 

Ob die Forderungen anerkannt und später am Ende des Insolvenzverfahrens – wenn also alle Gegenstände und Rechte verwertet worden sind – anteilig beglichen werden (= Insolvenzquote) wird im ersten Schritt am 17. Juni 2016 geprüft.

 

Die berechtigten Forderungen werden dann zur Insolvenztabelle aufgenommen. Alle diejenigen, deren Forderung anerkannt wird, erhalten – so die Vorgabe des Insolvenzrechts – keine Bestätigung über die Anerkennung ihrer Rechtsstellung. Anders aber diejenigen, deren Forderung nicht anerkannt wird: Ihnen wird eine Nachricht zugesandt und sie erhalten die Information, dass ihre Gläubigerstellung so nicht akzeptiert wird. Gut also für alle, die keine Post vom Insolvenzverwalter erhalten, denn bei denen läuft alles glatt.

 

Regressansprüche gegen Verantwortliche werden geltend gemacht

 

Das „Ja, in Höhe von Millionen“ auf die Frage eines geschädigten Anlegers, ob der Insolvenzverwalter Forderungen gegen das ehemalige Management geltend machen würde, erfreute die Zuhörer. Dabei gilt es natürlich zu beachten, dass nicht alle Forderungen am Ende des Verfahrens ausgeglichen werden können, denn dazu ist der Betrag, um den es geht, zu hoch. Man muss davon ausgehen, dass Anlegergelder im dreistelligen  Millionenbereich im Feuer stehen, erklärte Rechtsanwalt Dr. Bähr den anwesenden Forderungsinhabern. Das Insolvenzverfahren wird noch Jahre in Anspruch nehmen, um den Betrag, der aktuell auf dem Konto des Insolvenzverwalters liegt – es handelt sich um rund € 600.000,00 – zu erhöhen.

 

Anleger können informiert bleiben

 

Alle Gläubiger der WGF-Anleihe WGFH07 werden von ihrem gemeinsamen Vertreter, dem Siegburger Anwalt Göddecke benachrichtigt, sobald sich Neues ergibt – jedenfalls dann, wenn sie sich mit dem Formular registrieren lassen.



Hartmut Göddecke

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