Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. durch Rechtsanwalt Euskirchen wegen scheinprivatem Verkauf von Mundschutzmasken
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. durch Rechtsanwalt Euskirchen wegen scheinprivatem Verkauf von Mundschutzmasken
Der Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn vertritt die Interessen der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. Die Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. verkauft online u. a. Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken. Nun verschickte RA Euskirchen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an eine Person, die auf eBay als Scheinprivatperson Mundschutzmasken verkauft haben soll.
Der von der Abmahnung Betroffene habe auf eBay gewerblich als sogenannter "scheinprivater" Verkäufer gehandelt. Er hätte als (angeblich) gewerblicher Händler Informationen für Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, welche jedoch fehlen würden. Diese Informationspflichten seien unter anderem:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn vertritt die Interessen der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. Die Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. verkauft online u. a. Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken. Nun verschickte RA Euskirchen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an eine Person, die auf eBay als Scheinprivatperson Mundschutzmasken verkauft haben soll.
Der von der Abmahnung Betroffene habe auf eBay gewerblich als sogenannter "scheinprivater" Verkäufer gehandelt. Er hätte als (angeblich) gewerblicher Händler Informationen für Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, welche jedoch fehlen würden. Diese Informationspflichten seien unter anderem:
- anklickbarer Link auf die Streitbeilegungsplattform
- Hinweis auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte
- Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung (mit Muster-Widerrufsformular)
- Angabe eines Impressums
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.