Abmahnung: CBH Rechtsanwälte für Faina Lifestyle Sp. z o.o. | caissa
12.12.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (114 mal gelesen)
Die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (kurz: CBH Rechtsanwälte) verschickten eine Abmahnung mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Auftrag der Faina Lifestyle Sp. z o.o aus Warschau.
Inhalt der Abmahnung:
Die CBH Rechtsanwälte schickten eine Abmahnung an einen Onlinehändler. Dieser soll die geschützte Marke "caissa" (vgl. DPMAregister Nr. 302016019005) ohne die Zustimmung der Faina Lifestyle Sp. z o.o. verwendet haben.
Forderungen der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der CBH Rechtsanwälte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem werden Auskunftsansprüche gelten gemacht. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert, Schadensersatz zu leisten und Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Hierfür wird ein Streitwert in Höhe von 50.000 Euro angesetzt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Inhalt der Abmahnung:
Die CBH Rechtsanwälte schickten eine Abmahnung an einen Onlinehändler. Dieser soll die geschützte Marke "caissa" (vgl. DPMAregister Nr. 302016019005) ohne die Zustimmung der Faina Lifestyle Sp. z o.o. verwendet haben.
Forderungen der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der CBH Rechtsanwälte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem werden Auskunftsansprüche gelten gemacht. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert, Schadensersatz zu leisten und Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Hierfür wird ein Streitwert in Höhe von 50.000 Euro angesetzt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.