Abmahnung: Kanzlei Kuzmanovic mahnt für PULA Parking d.o.o. ab | Kroatien
15.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (170 mal gelesen)
Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Kroatien, mahnt einen deutschen KFZ-Halter im Namen der PULA Parking d.o.o. (Kroatien) wegen angeblichem Parkverstößen ab.
Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula in Kroatien, mahnt einen deutschen KFZ-Halter im Namen der PULA Parking d.o.o. (Kroatien) wegen angeblichem Parken ohne Parkschein ab und droht mit Zwangsvollstreckung.
Über die PULA Parking d.o.o. (Kroatien):
Die Stadt Pula (Kroatien) verfügt über zahlreiche Parkraumbewirtschaftungszonen. Viele städtische, öffentliche Parkplätze (ähnlich wie in Deutschland) sind damit gebührenpflichtig. Je nach Standort des Parkplatzes fallen unterschiedliche Parkscheingebühren an. Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula Parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula Parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09) insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Inhalt der Abmahnung:
Der abgemahnte KFZ-Halter soll sein KFZ laut Abmahnung auf einem Parkplatz in der kroatischen Stadt Pula abgestellt haben, ohne die dort anfallende Parkgebühr zu entrichtet zu haben. Durch das Nutzen dieses Parkplatzes habe der KFZ-Halter mit der Stadt Pula einen Vertrag geschlossen. Zum Einziehen der Forderungen aus diesem Vertrag sei die PULA Parking d.o.o. ermächtigt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte KFZ-Halter wird von Rechtsanwalt Kuzmanovic aufgefordert einen Betrag in Höhe von 231,20 Euro innerhalb von einer bestimmten Frist ( 8 Tage) zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich der Strafe für den Parkverstoß (43,20 Euro), Beschaffung von Informationen über den Schuldner (85,62 Euro), Kosten für die Übersetzung durch einen bestellten Gerichtsdolmetscher (68,49 Euro) und der Post und Verwaltungsgebühr (34,25 Euro) zusammen. Nach Art. 225 des kroatischen Gesetzes über die Schuldverhältnisse würden die gegenständlichen Forderungen einer Verjährungsfrist von 5 Jahren unterliegen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula in Kroatien, mahnt einen deutschen KFZ-Halter im Namen der PULA Parking d.o.o. (Kroatien) wegen angeblichem Parken ohne Parkschein ab und droht mit Zwangsvollstreckung.
Über die PULA Parking d.o.o. (Kroatien):
Die Stadt Pula (Kroatien) verfügt über zahlreiche Parkraumbewirtschaftungszonen. Viele städtische, öffentliche Parkplätze (ähnlich wie in Deutschland) sind damit gebührenpflichtig. Je nach Standort des Parkplatzes fallen unterschiedliche Parkscheingebühren an. Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula Parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula Parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09) insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Inhalt der Abmahnung:
Der abgemahnte KFZ-Halter soll sein KFZ laut Abmahnung auf einem Parkplatz in der kroatischen Stadt Pula abgestellt haben, ohne die dort anfallende Parkgebühr zu entrichtet zu haben. Durch das Nutzen dieses Parkplatzes habe der KFZ-Halter mit der Stadt Pula einen Vertrag geschlossen. Zum Einziehen der Forderungen aus diesem Vertrag sei die PULA Parking d.o.o. ermächtigt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte KFZ-Halter wird von Rechtsanwalt Kuzmanovic aufgefordert einen Betrag in Höhe von 231,20 Euro innerhalb von einer bestimmten Frist ( 8 Tage) zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich der Strafe für den Parkverstoß (43,20 Euro), Beschaffung von Informationen über den Schuldner (85,62 Euro), Kosten für die Übersetzung durch einen bestellten Gerichtsdolmetscher (68,49 Euro) und der Post und Verwaltungsgebühr (34,25 Euro) zusammen. Nach Art. 225 des kroatischen Gesetzes über die Schuldverhältnisse würden die gegenständlichen Forderungen einer Verjährungsfrist von 5 Jahren unterliegen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.