Kanzlei Gutsch & Schlegel für Masters 2000 Inc.
11.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (72 mal gelesen)
Kanzlei Gutsch & Schlegel mahnt Urheberrechtsverletzung für Masters 2000 Inc. ab
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg verschickt für die Masters 2000 Inc. derzeit ein Schreiben, mit welchem eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist ein LP-Tonträger mit Aufnahmen von Mötley Crüe.
Der von der Abmahnung Betroffene habe diese online in einem Auktionshaus zur Kauf angeboten. In dieser Form sei der Tonträger jedoch weder rechtmäßig veröffentlicht worden noch von der Masters 2000 Inc. oder anderen mit gültiger Lizenz hergestellt und in den Verkehr gebracht worden. Die Masters 2000 Inc. ist jedoch Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Tonaufnahmen und somit läge ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Vernichtung der beanstandeten Tonträgern gefordert. Letztlich wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht und die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg verschickt für die Masters 2000 Inc. derzeit ein Schreiben, mit welchem eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist ein LP-Tonträger mit Aufnahmen von Mötley Crüe.
Der von der Abmahnung Betroffene habe diese online in einem Auktionshaus zur Kauf angeboten. In dieser Form sei der Tonträger jedoch weder rechtmäßig veröffentlicht worden noch von der Masters 2000 Inc. oder anderen mit gültiger Lizenz hergestellt und in den Verkehr gebracht worden. Die Masters 2000 Inc. ist jedoch Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Tonaufnahmen und somit läge ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Vernichtung der beanstandeten Tonträgern gefordert. Letztlich wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht und die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.