Abmahnung: Kanzlei SKW Schwarz mahnt für Giffits GmbH ab | Bio-Zertifizierung

25.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Die Kanzlei SKW Schwarz mit Sitz in München, mahnt für die Giffits GmbH aus Hamburg wegen vermeintlicher Verletzung der Zertifizierungspflicht für Bio-Produkte ab.

Die Kanzlei SKW Schwarz mit Sitz in München, mahnt für die Giffits GmbH aus Hamburg wegen vermeintlicher Verletzung der Zertifizierungspflicht für Bio-Produkte ab.

Über die Giffits GmbH aus Hamburg:

Die Giffits GmbH aus Hamburg vertreibt Werbeartikel für Unternehmen. Nach eigenen Angaben verfügt die Giffits GmbH über ein Sortiment von 100.000 Werbeartikeln.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen die Zertifizierungspflicht nach der VO (EG) Nr. 834/2007 durch den Verkauf von "veganen Bio Bärchen" verletzt zu haben. Die Kanzlei SKW Schwarz erhebet den Vorwurf, dass die Abgemahnte verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt seien, mit der Bezeichnung "BIO" bzw. "ÖKO" beworben und zum Verkauf angeboten habe. Da die Abgemahnte mit den Bezeichnungen "BIO" bzw. "ÖKO" werbe, sei sie auch verpflichtet eine entsprechende Zertifizierung vorzunehmen. Diese Verpflichtung sei aus Art. 28 I, Art. 27, Art. 1 II b VO (EG) Nr. 864/07 (Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen) zu entnehmen. Nach diesen Vorschriften sei die Abgemahnte verpflichtet, ihre Tätigkeit den zuständigen Behörden zu melden und ihr Unternehmen dem Kontrollsystem nach Art. 27 VO (EG) Nr. 864/07 zu unterstellen.
Dieser zwingenden Verpflichtung sei die Abgemahnte aber nicht nachgekommen. Zudem habe die Abgemahnte das BIO-Logo verwendet. Auch die Verwendung des BIO-Logos sei unberechtigt gewesen, da eine entsprechende Zertifizierung nicht stattgefunden habe.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnten gegenüber werden Unterlassungsansprüche und Abmahnkosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich dabei insgesamt auf ca. 2.002 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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