Abmahnung: Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Angaben |Lebensmittel

07.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Der Verband für sozialen Wettbewerb e.V. mahnt einen Online-Händler wegen irreführender Angaben über Lebensmittelprodukte ab.

Der Verband für sozialen Wettbewerb e.V. mahnt einen Online-Händler wegen irreführender Angaben über Lebensmittelprodukte ab.

Über den Verband sozialer Wettbewerb e.V.:

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. ist nach eigenen Angaben, ein seit 1975 beim AG Charlottenburg eingetragener Verein, dessen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder ist. Die Befugnis des Tätigwerdens ergebe sich für den Verein aus §§ 8 III Ziff. 2 UWG, III Ziff. 2 UKlaG. Dazu müssen dem Verein eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, dessen Interessen vertreten werden können. Nach eigenen Angaben gehören dem Verein im Bereich Lebensmittel 177 Unternehmen aus der Lebensmittelbranche an.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abgemahnte soll über den Online-Marktplatz Amazon ein Bitterpulver verkauft haben. Dieses habe die Abgemahnte laut Abmahnung in verschiedener Weise irreführend beworben. Unter anderem würde suggeriert, das Pulver würde gegen Heißhunger helfen und die Verdauung unterstützen. Zudem würde es eine gesunde Ernährung bereichern und eine Diät begleiten

Nach Auffassung des Verbandes stellt dieses Bewerben eine irreführende und täuschende Werbung im Sinne des § 5 I Nr. 1 UWG, Art. 7 Ib, IV LMIV dar. Die Werbung würde dem Pulver Wirkungen zuschreiben, die diesem nicht zukommen. Die Werbung würde eine übertriebene Wirkung des Bitterpulvers darstellen. Die angesprochenen Verkehrskreise würden somit fälschlicherweise von einer positiven gesundheitlichen Wirkung ausgehen. Die Täuschungen wären auch relevant, da sie einen erheblichen Kaufanreiz darstellen würden.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In dieser wird genau aufgeführt, welche Äußerungen zu unterlassen sind. Insgesamt enthält diese Liste 12 Äußerungen. Zudem soll die Abgemahnte die Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 238,00 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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