Filesharing-Abmahnung Frommer Legal | "The Suicide Squad"
21.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings an dem Film "The Suicide Squad".
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München für die Warner Bros. Entertainment Inc. eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Suicide Squad“ verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film „The Suicide Squad“ widerrechtlich Dritten im Internet zur Verfügung gestellt hat. Mithin besteht der Vorwurf des Filesharings.
„The Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm von James Gunn aus dem Jahre 2021. Der Film basiert auf dem Antiheldenteam Suicide Squad des Comicverlags DC Comics.
In den letzten Monaten wurde auf den folgenden Internetseiten vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal wegen des Vorwurfs des Filesharings an diversen Filmen berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/10/18/filesharing-abmahnung-frommer-legal-wegen-cash-truck/
https://ra-herrle.de/2021/10/14/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-the-father/
https://ra-herrle.de/2021/10/05/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-looper/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München für die Warner Bros. Entertainment Inc. eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Suicide Squad“ verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film „The Suicide Squad“ widerrechtlich Dritten im Internet zur Verfügung gestellt hat. Mithin besteht der Vorwurf des Filesharings.
„The Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm von James Gunn aus dem Jahre 2021. Der Film basiert auf dem Antiheldenteam Suicide Squad des Comicverlags DC Comics.
In den letzten Monaten wurde auf den folgenden Internetseiten vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal wegen des Vorwurfs des Filesharings an diversen Filmen berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/10/18/filesharing-abmahnung-frommer-legal-wegen-cash-truck/
https://ra-herrle.de/2021/10/14/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-the-father/
https://ra-herrle.de/2021/10/05/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-looper/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.