Abmahnung: JBB Rechtsanwälte mahnen für Sky ab | Fox Sports 4

30.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (59 mal gelesen)
Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.

Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Betroffenen wird vorgeworfen in seiner gastronomischen Einrichtung unerlaubt ein Fernsehprogramm ausgestrahlt zu haben. Im konkreten Fall ging es um ein Spiel der Fußball Bundesliga. Dieses Spiel sei in der Betriebsstätte des Abgemahnten öffentlich ausgestrahlt worden. Der Abgemahnte habe das Fußballspiel nicht über den Sender "Sky" der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgestrahlt. Vielmehr habe er den Fernsehsender Fox Sports 4 eingeschaltet (auf den Sachverhalt sei Sky durch eine Kontrolle bei dem Abgemahnten aufmerksam geworden). Auf diesem Sender sei zur selben Zeit das auch auf Sky gezeigte Fußballspiel ausgestrahlt worden. Die JBB Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten im Namen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vor, den Sender Fox Sports 4 ausgewählt zu haben und nicht den Sender "Sky".  Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG habe von der Sportcast GmbH im Auftrag der DFL die ausschließlichen Rechte der öffentlichen Wiedergabe an den Bundesligabegegnungen (mit Ausnahme weniger Spiele) erhalten. Bei dem Live-Signal, welches von der Sportcast GmbH produziert werde, handele es sich um urheberrechtlich geschützte Firmenwerke, § 2 Nr. 6 UrhG).
Durch das öffentliche Ausstrahlen dieses Live-Signals in seinem gastronomischen Betrieb über den Sender Fox Sport 4, verletze der Abgemahnte die ausschließlichen Nutzungsrechte der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von den JBB Rechtsanwälten aufgefordert das angeblich urheberrechtsverletzende Verhalten sofort einzustellen. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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