Abmahnung Kanzlei Gebler-Fleischhacker| Catprint Media GmbH | Grafik
08.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Die Kanzlei Gebler-Fleischhacker verschickt für die Catprint Media GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker aus Hannover im Auftrag der Catprint Media GmbH aus Garbsen eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er eine Grafik des Zeichners Uli Stein ohne eine Nutzungserlaubnis verwendet haben soll. Der Abgemahnte soll die Grafik unberechtigt auf seinem Facebook-Account öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die Catprint Media GmbH ist nach eigenen Angaben seit 1997 die Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte der Grafik.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Catprint Media GmbH berichtet. Die Abmahnungen wurden durch den Rechtsanwalt Bernd Gucia ausgesprochen:
https://ra-herrle.de/2021/12/20/abmahnung-ra-gucia-erneut-fuer-catprint-media-gmbhurheberrechtsverletzungen-an-cartoons/
https://ra-herrle.de/2021/05/31/abmahnung-ra-gucia-mahnt-fuer-catprint-media-gmbh-urheberrechtsverletzungen-ab-cartoons/
Forderung aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert, die Nutzung der Grafik einzustellen sowie künftig zu unterlassen. Es wird aufgrund der Urheberrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Darüber hinaus wird eine Auskunft über die Dauer der gerügten Urheberrechtsverletzung verlangt, um einen Lizenzschadensersatz zu ermitteln.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker aus Hannover im Auftrag der Catprint Media GmbH aus Garbsen eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er eine Grafik des Zeichners Uli Stein ohne eine Nutzungserlaubnis verwendet haben soll. Der Abgemahnte soll die Grafik unberechtigt auf seinem Facebook-Account öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die Catprint Media GmbH ist nach eigenen Angaben seit 1997 die Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte der Grafik.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Catprint Media GmbH berichtet. Die Abmahnungen wurden durch den Rechtsanwalt Bernd Gucia ausgesprochen:
https://ra-herrle.de/2021/12/20/abmahnung-ra-gucia-erneut-fuer-catprint-media-gmbhurheberrechtsverletzungen-an-cartoons/
https://ra-herrle.de/2021/05/31/abmahnung-ra-gucia-mahnt-fuer-catprint-media-gmbh-urheberrechtsverletzungen-ab-cartoons/
Forderung aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert, die Nutzung der Grafik einzustellen sowie künftig zu unterlassen. Es wird aufgrund der Urheberrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Darüber hinaus wird eine Auskunft über die Dauer der gerügten Urheberrechtsverletzung verlangt, um einen Lizenzschadensersatz zu ermitteln.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.