Filesharing Abmahnung – Frommer Legal wegen „Countdown“

02.07.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (85 mal gelesen)
Filesharing Abmahnung – Frommer Legal wegen „Countdown“

Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films „Countdown“.

„Countdown“ ist ein US-amerikanischer Horrorfilm des Regisseurs Justin Den aus dem Jahr 2019.


Über den Film:

Quinn Harris arbeitet als junge Krankenschwester in einem Hospital, indem sie der sexuellen Belästigung ihres Chefs Dr. Sullivan ausgesetzt ist. Aus Angst, ihre Stelle zu gefährden, hat sie jedoch noch nichts gesagt. All das tritt allerdings in den Hintergrund, als der verletzte Evan eingeliefert wird und Quinn von einer unheimlichen App erzählt.

Einmal auf das eigene Handy heruntergeladen, soll die App einen Timer starten und die Tage, Stunden, Minuten und Sekunden bis zum Zeitpunkt des eigenen Todes herunterzählen. Evans Freundin Courtney hat es schon erwischt und auch sein Countdown zeigt nicht mehr viele Zahlen. Die Krankenschwester ist skeptisch, lädt aber trotzdem das Programm herunter. Die App gibt ihr noch drei Tage zu leben und plötzlich bekommt Quinn doch Angst, dass an der Sache etwas dran sein könnte.


Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Countdown“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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