Abmahnung der Kanzlei Heldt Zülch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildes

11.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (162 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Heldt Zülch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildes

Die Kanzlei Heldt Zülch aus Hamburg verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag eines Mandanten, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützten Fotografie abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie auf seiner Facebookseite veröffentlicht haben, ohne eine erforderliche Genehmigung zu besitzen. Dies würde eine Verletzung des dem Fotografen zustehenden Vervielfältigungsrechts nach §16 UrhG und dem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach §19a UrhG darstellen.

Dem Abgemahnten werden folgende Forderungen gestellt:
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkärung
  • Erteilung von Auskünften bzgl. der Dauer der Nutzung des Bildes
  • Schadensersatzzahlung
  • Aufwendungsersatz für die Einschaltung des Rechtsanwalts
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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