Abmahnung des Rechtsanwaltes Neumann im Auftrag der Top-Deal GmbH wegen diverser Wettbewerbsverstöße
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (159 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwaltes Neumann im Auftrag der Top-Deal GmbH wegen diverser Wettbewerbsverstöße
Der Rechtsanwalt Neumann vertritt die Interessen der Top-Deal GmbH, welche in ihrem Onlineshop unter anderem Spielplatzgeräte und entsprechendes Zubehör verkauft. Der Rechtsanwalt Neumann verschickte im Namen der Top-Deal GmbH ein Schreiben an einen eBay-Verkäufer. Es werden diverse Wettbewerbsverstöße gerügt:
- irreführende Werbung mit "TÜV GS-geprüft"
- unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
- fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)
- fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Durch das Schreiben des Rechtsanwaltes Neumann wird von dem von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Neumann vertritt die Interessen der Top-Deal GmbH, welche in ihrem Onlineshop unter anderem Spielplatzgeräte und entsprechendes Zubehör verkauft. Der Rechtsanwalt Neumann verschickte im Namen der Top-Deal GmbH ein Schreiben an einen eBay-Verkäufer. Es werden diverse Wettbewerbsverstöße gerügt:
- irreführende Werbung mit "TÜV GS-geprüft"
- unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
- fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)
- fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Durch das Schreiben des Rechtsanwaltes Neumann wird von dem von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.