Abmahnung der Kanzlei Sarwari für VPS Film-Entertainment GmbH | Filesharing
29.07.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (78 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Sarwari für VPS Film-Entertainment GmbH | Filesharing
Die Kanzlei Sarwari verschickt derzeit Abmahnungen für die VPS Film-Entertainment GmbH wegen Filesharing.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein erotisches Filmwerk im Internet unerlaubt zum Download angeboten zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Gefordert wird aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird sowohl ein Schadensersatzanspruch, als auch die Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht. Schließlich wird die vollständige Beseitigung der Urheberrechtverletzung gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Sarwari verschickt derzeit Abmahnungen für die VPS Film-Entertainment GmbH wegen Filesharing.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein erotisches Filmwerk im Internet unerlaubt zum Download angeboten zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Gefordert wird aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird sowohl ein Schadensersatzanspruch, als auch die Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht. Schließlich wird die vollständige Beseitigung der Urheberrechtverletzung gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.