Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Kindeswohl"

17.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Kindeswohl".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Kindeswohl"

Über den Film "Kindeswohl":

Der Film "Kindeswohl" ist ein britisches Filmdrama aus dem Jahr 2017. Der Film kam im August 2018 in die deutschen Kinos. Regie führte Richard Eyre.


Der Film "Kindeswohl" handelt vom der Richterin Fiona Maye. Sie muss in ihrem Leben nicht nur als Richterin einige wichtige Entscheidungen treffen. Die eine betrifft sie selbst und ihre unglückliche Ehe zum Geschichtsprofessor Jack. Die andere betrifft einen Jungen, der eine Bluttransfusion braucht. Der hochintelligente Teenager leidet an Leukämie. Doch da seine Eltern Zeugen Jehovas sind, lehnen diese das strikt ab. Es hängt an Fiona zu entscheiden, ob der Junge zum Leben gezwungen wird.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Kindeswohl" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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