Filesharing-Abmahnung Frommer legal | "Doctor Sleeps Erwachen"

05.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (50 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings an dem Film „Doctor Sleeps Erwachen“ verschickt hat.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film „Doctor Sleeps Erwachen“ illegal über eine Tauschbörse zum Download angeboten haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Der Film „Doctor Sleeps Erwachen“ ist ein US-amerikanischer Horrorfilm von Mike Flanagan aus dem Jahr 2019.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/11/03/filesharing-abmahnung-frommer-legal-reminiscence/

https://ra-herrle.de/2021/10/21/filesharing-abmahnung-frommer-legal-the-suicide-squad/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Lizenzschaden sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

 Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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