Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Studiocanal GmbH |"Retribution"

21.11.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (99 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Retribution“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Studiocanal GmbH aus Berlin ausgesprochen.

Über den Film "Retribution":

Der im Jahre 2023 erschienene Actionthriller ist eine Neuverfilmung des spanischen Films "El desconocido". Er handelt von Matt Turner, der auf dem Weg zur Schule seiner Kinder einen Anruf von einer unbekannten Nummer bekommt. Der Anrufer behauptet es befände sich eine Bombe im Wagen, welche explodieren würde, wenn Matt Turner aufstehen sollte, oder versuchen würde Hilfe zu holen.

 
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Retribution“ vorgeworfen.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro und die Zahlung der Umsatzsteuer in Höhe von 44,80 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 980,60 Euro.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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