Abmahnung | Verband sozialer Wettbewerb e.V.

02.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (47 mal gelesen)
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. verschickt erneut eine Abmahnung an einen Onlinehändler.

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. verschickt erneut eine Abmahnung an einen Onlinehändler.

Inhalt der Abmahnung:

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. und dessen Geschäftsführer Ferdinand Selonke gehen erneut gegen Onlinehändler vor. Der Vorwurf bezieht sich unter anderem auf die Verletzung der Lebensmittel-GesundheitsVO (LGVO) und das Heilmittelgewerbegesetz (HWG). Dies hat einen Verstoß gegen das UWG zur Folge.

Seit Jahren geht der Verband gegen behauptete Wettbewerbsverstöße vor um nach eigener Aussage den unlauteren Wettbewerb und die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Dies soll die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft schützen.

In der Abmahnung zitiert der Verband zudem diverse Urteile, die seine Klagebefugnis aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, 3 Abs. 1 Nr. 2 UklaG untermauern sollen.

Forderung aus der Abmahnung:

Der Verein sozialer Wettbewerb e.V. verlangt regelmäßig aufgrund der angeblichen Wettbewerbsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird eine Kostenpauschale geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

 Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 

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