Filesharing Abmahnung: Frommer Legal |Film "The LEGO Movie"

30.05.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The LEGO Movie".

Die Kanzlei FrommerLegal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The LEGO Movie"

Über den Film "The LEGO Movie":

Der Film "The LEGO Movie" ist eine US-amerikanisch- australische Filmkomödie aus dem Jahre 2014. Der Film kam am 10. April 2014 in die deutschen Kinos. Regie führten Phil Lord und Chris Miller.

Der Film "The LEGO Movie" handelt von dem gutmütigen Emmet. Er wird eines Tages von der abenteuerlustigen Wyldstyle entführt. Sie glaubt, in dem Normalo den von einer Prophezeiung angekündigten Meisterbauer gefunden zu haben. Unter der Führung des alten Mystikers Vitruvius soll Emmet gemeinsam mit Batman und Wyldstyle den skrupellosen Bösewicht Lord Business aufhalten. Der möchte mit Hilfe zahlloser finsterer Schergen das Universum zusammenkleben und somit die LEGO-Welt zerstören. Obwohl Emmet darauf beharrt, dass er nicht der Auserwählte ist, glaubt insbesondere Wyldstyle an seine außergewöhnlichen Fähigkeiten. 

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "The LEGO Movie" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich regelmäßig auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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