Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (94 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen. wegen zahlreicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt.
Auch momentan verschickt der IDO wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Online-Händler, welche auf der Verkaufsplattform eBay.de ihre Waren anbieten. Der IDO rügt insbesondere, dass es den Verkaufsangeboten an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung fehle, unwirksame AGB verwendet werden und keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung erfolgt.
Der IDO Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale. Bevor jedoch eine Erklärung abgegeben wird, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt.
Auch momentan verschickt der IDO wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Online-Händler, welche auf der Verkaufsplattform eBay.de ihre Waren anbieten. Der IDO rügt insbesondere, dass es den Verkaufsangeboten an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung fehle, unwirksame AGB verwendet werden und keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung erfolgt.
Der IDO Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale. Bevor jedoch eine Erklärung abgegeben wird, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.