Abmahnung: RAe Grünecker für Harley-Davidson | Zubehör Marke Harley

07.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (68 mal gelesen)
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte mahnen für die Harley-Davidson Motor Co. Markenrechtsverletzungen an den Marken HARLEY und HARLEY-DAVIDSON ab.

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München mahnen für die H-D U.S.A. LLC. (Harley-Davidson) aus Milwaukee (USA) Markenrechtsverletzungen an den Marken HARLEY und HARLEY-DAVIDSON ab.

Inhalt der Abmahnung:

Von der Abmahnung betroffen ist ein Online-Händler, welcher in seinem Online-Shop unter anderem Motorradsitzabdeckungen, Kennzeichenhalter und Motorradfiguren aus Metall zum Kauf anbieten soll. Diese Produkte sollen Zeichen enthalten, welche mit den geschützten Markenzeichen von H-D U.S.A. LLC. nahezu identisch sind. Bei Käufern der Produkte würde somit eine Verwechslungsgefahr mit Originalprodukten der H-D U.S.A. LLC. bestehen. Harley-Davidson würde unter anderem die Rechte an den Unionsmarken "HARLEY-DAVIDSON" (Nr. 1 172 329), "HARLEY" (Nr. 8 393 1), "HARLEY" (Nr. 3 530 219) besitzen. Durch das Anbieten der Produkte zum Kauf, habe der Online-Händler die Markenrechte von H-D U.S.A. LLC. verletzt, da er nie eine entsprechende Genehmigung zur Nutzung der Marken erhalten habe. 

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Marken erteilen. Neben Schadensersatz, soll der Abgemahnte auch die Rechtsanwaltskosten ersetzen. Diese werden an einem Gegenstandswert in Höhe von 500.000,00 Euro bemessen und belaufen sich somit auf 5.308,50 Euro. Die Kosten für einen notwendigen Testkauf belaufen sich dabei auf  371,76 Euro. Der Abgemahnte soll somit insgesamt 5.700,26 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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