Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Volker Fehrensen wegen unwirksamer Versanddauerbestimmungen

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Zurzeit mahnt die Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen im Auftrag von Andrea Wüstefeld wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Rahmen von Verkäufen auf amazon.de ab.

Es wurde bekannt, dass die Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen im Auftrag von Andrea Wüstefeld wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Betrteiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform amazon.de auftreten, abmahnt. Aktuell richten sich der Volker Fehrensen und Andrea Wüstefeld mit solchen Schreiben Händler, die in ihren Verkaufsangeboten durch die Kennzeichnung "voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage" eine unwirksame Versanddauerbestimmung treffen. Die betroffenen halten nach Ansicht von  Andrea Wüstefeld  die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein.

In diesem Verhalten werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gesehen, die eine Schadensersatzforderung von Andrea Wüstefeld begründen würden. In den Schreiben wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 865 Euro gefordert. Im Falle, dass diesen Forderungen nicht nachgekommen wird, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angekündigt. Bevor Sie sich jedoch mit einer Erklärung an Volker Fehrensen oder Andrea Wüstefeld richten, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.

Empfehlung:

Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, welches zudem eine sog. vorformulierte Unterlassungserklärung enthält, unterschreiben sie diese keinesfalls ungeprüft! Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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