Abmahnung: Ruhrkanzlei erneut für Borussia Dortmund| Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen
23.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (136 mal gelesen)
Die Ruhrkanzlei verschickt für Borussia Dortmund erneut eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf der Plattform eBay Kleinanzeigen.
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erneut eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf der Plattform eBay Kleinanzeigen.
Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Ruhrkanzlei für diverse Fußballvereine berichtet. Darunter waren Abmahnungen für Werder Bremen, VfL Wolfsburg und Borussia Dortmund.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von Borussia Dortmund (BVB) auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Borussia Dortmund verstoßen haben soll.
Laut Abmahnung habe Borussia Dortmund ein besonderes Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen.
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf der Tickets auf eBay Kleinanzeigen gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) und die Sonder-ATGB von Borussia Dortmund verstoßen haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten (hier: 353,60 Euro) verlangt. Der Abgemahnte soll darüber hinaus eine Vertragsstrafe zahlen (hier: 250,00 Euro) welche sich aus Ziffer 11 der ATGB ergibt. Zudem soll umfangreich Auskunft über die Anzahl der Tickets und die erzielten Preise für die angebotenen Tickets erteilt werden. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 603,60 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erneut eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf der Plattform eBay Kleinanzeigen.
Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Ruhrkanzlei für diverse Fußballvereine berichtet. Darunter waren Abmahnungen für Werder Bremen, VfL Wolfsburg und Borussia Dortmund.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von Borussia Dortmund (BVB) auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Borussia Dortmund verstoßen haben soll.
Laut Abmahnung habe Borussia Dortmund ein besonderes Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen.
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf der Tickets auf eBay Kleinanzeigen gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) und die Sonder-ATGB von Borussia Dortmund verstoßen haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten (hier: 353,60 Euro) verlangt. Der Abgemahnte soll darüber hinaus eine Vertragsstrafe zahlen (hier: 250,00 Euro) welche sich aus Ziffer 11 der ATGB ergibt. Zudem soll umfangreich Auskunft über die Anzahl der Tickets und die erzielten Preise für die angebotenen Tickets erteilt werden. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 603,60 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.