Abmahnung Kanzlei Klier & Ott | Stephan Schulze
14.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (49 mal gelesen)
Die Kanzlei Klier & Ott verschickt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für Stephan Schulze.
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin verschickt eine Abmahnung im Auftrag von Stephan Schulze mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Verkäufer, der als Privatperson verschiedene Küchengeräte verkauft. Der Anbieter verkauft fast ausschließlich Neuware und dies häufig in höherer Stückzahl.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass es sich bei den Verkäufen nicht um private, sondern um gewerbliche Verkäufe handelt. Der Verkauf von Neuware und die hohe Stückzahl der Angebote seien Indizien für ein gewerbliches Handeln, sodass der Anbieter als Unternehmer einzustufen sei.
Die Behauptung ein privater Verkäufer zu sein sei eine unzulässige geschäftliche Handlung. Zudem werde gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen.
Folglich wird dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des angeblichen Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin verschickt eine Abmahnung im Auftrag von Stephan Schulze mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Verkäufer, der als Privatperson verschiedene Küchengeräte verkauft. Der Anbieter verkauft fast ausschließlich Neuware und dies häufig in höherer Stückzahl.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass es sich bei den Verkäufen nicht um private, sondern um gewerbliche Verkäufe handelt. Der Verkauf von Neuware und die hohe Stückzahl der Angebote seien Indizien für ein gewerbliches Handeln, sodass der Anbieter als Unternehmer einzustufen sei.
Die Behauptung ein privater Verkäufer zu sein sei eine unzulässige geschäftliche Handlung. Zudem werde gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen.
Folglich wird dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des angeblichen Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.