Berechtigungsanfrage der Kanzlei Opora wegen Patentrechtsverletzungen
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (162 mal gelesen)
Schreiben der Kanzlei Opora aus Hamburg wegen der Verletzung von Patentrechten für ein Verfahren zur künstlichen Verlängerung von Fingernägeln.
Die Kanzlei Opora aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, der Eigentümer eines Patents über eine Vorrichtung und ein Verfahren zur künstlichen Verlängerung von Fingernägeln ist. Die Kanzlei Opora verschickt für ihn aktuell Schreiben wegen Verletzungen dieses Patentrechts. Dem Betroffenen wird vorgeworfen dass dieser über seinen Onlineshop eine Fingernagel-Verlängerung zum Kauf angeboten habe, die in wesentlichen Teilen mit der Art und dem Verfahren des Patents übereinstimmen Nach Ansicht der Kanzlei Opora liegt somit ein Verstoß gegen § 9 PatentG vor, wodurch Ansprüche ihres Mandanten begründet würden.
Die Kanzlei Opora in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Empfehlung:
Sollten sie von einem Schreiben der Kanzlei Opora betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Opora aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, der Eigentümer eines Patents über eine Vorrichtung und ein Verfahren zur künstlichen Verlängerung von Fingernägeln ist. Die Kanzlei Opora verschickt für ihn aktuell Schreiben wegen Verletzungen dieses Patentrechts. Dem Betroffenen wird vorgeworfen dass dieser über seinen Onlineshop eine Fingernagel-Verlängerung zum Kauf angeboten habe, die in wesentlichen Teilen mit der Art und dem Verfahren des Patents übereinstimmen Nach Ansicht der Kanzlei Opora liegt somit ein Verstoß gegen § 9 PatentG vor, wodurch Ansprüche ihres Mandanten begründet würden.
Die Kanzlei Opora in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Empfehlung:
Sollten sie von einem Schreiben der Kanzlei Opora betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Patentrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.