Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films "Batman: Hush" ab
12.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (57 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films "Batman: Hush" ab
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Batman: Hush" abgemahnt wird.
Der Film "Batman: Hush" ist ein animierter Superheldenfilm aus dem Jahr 2019. Er zeigt den DC-Comics-Superhelden Batman und basiert lose auf der gleichnamigen Comic-Geschichte. Die Handlung des Films folgt Batman, Catwoman und ihren Verbündeten, während sie einem neuen Bösewicht namens Hush gegenüberstehen, der alle Geheimnisse von Batman kennt und seine Lieben ins Visier nimmt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte solle aufgrund der ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten. Ebenfalls wird von ihm die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Batman: Hush" abgemahnt wird.
Der Film "Batman: Hush" ist ein animierter Superheldenfilm aus dem Jahr 2019. Er zeigt den DC-Comics-Superhelden Batman und basiert lose auf der gleichnamigen Comic-Geschichte. Die Handlung des Films folgt Batman, Catwoman und ihren Verbündeten, während sie einem neuen Bösewicht namens Hush gegenüberstehen, der alle Geheimnisse von Batman kennt und seine Lieben ins Visier nimmt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte solle aufgrund der ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten. Ebenfalls wird von ihm die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Batman: Hush" abgemahnt wird.
Der Film "Batman: Hush" ist ein animierter Superheldenfilm aus dem Jahr 2019. Er zeigt den DC-Comics-Superhelden Batman und basiert lose auf der gleichnamigen Comic-Geschichte. Die Handlung des Films folgt Batman, Catwoman und ihren Verbündeten, während sie einem neuen Bösewicht namens Hush gegenüberstehen, der alle Geheimnisse von Batman kennt und seine Lieben ins Visier nimmt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte solle aufgrund der ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten. Ebenfalls wird von ihm die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Batman: Hush" abgemahnt wird.
Der Film "Batman: Hush" ist ein animierter Superheldenfilm aus dem Jahr 2019. Er zeigt den DC-Comics-Superhelden Batman und basiert lose auf der gleichnamigen Comic-Geschichte. Die Handlung des Films folgt Batman, Catwoman und ihren Verbündeten, während sie einem neuen Bösewicht namens Hush gegenüberstehen, der alle Geheimnisse von Batman kennt und seine Lieben ins Visier nimmt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte solle aufgrund der ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten. Ebenfalls wird von ihm die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.