Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der kitzVenture GmbH durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (154 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der kitzVenture GmbH durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz
Rechtsanwalt Zutz verschickte im Auftrag der kitzVenture GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.
In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass zum einen eine Datenschutzerklärung fehlen würde, aber auch die Anbieterkennzeichnung (Impressum) fehlerhaft sei, da eine falsche oder fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegen würde. Dies würde Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.
Die kitzVenture GmbH macht durch Rechtsanwalt Zutz folgende Ansprüche geltend:
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Zutz verschickte im Auftrag der kitzVenture GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.
In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass zum einen eine Datenschutzerklärung fehlen würde, aber auch die Anbieterkennzeichnung (Impressum) fehlerhaft sei, da eine falsche oder fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegen würde. Dies würde Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.
Die kitzVenture GmbH macht durch Rechtsanwalt Zutz folgende Ansprüche geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß §§ 3, 3a, 8 I, 8 III Nr. 1 UWG, §5 I TMG
- Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Kosten gemäß §12 UWG
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.