Dres. Lohner, Fischer Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH
18.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (61 mal gelesen)
Abmahnung "BVB": Dres. Lohner, Fischer Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen sprechen für die BVB Merchandising GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus. Die BVB Merchandising GmbH ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Bezeichnung "BVB". Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit dem eine Markenrechtsverletzung an dieser Marke abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Der von der Abmahnung Betroffene biete auf eBay eine Vielzahl von Babyprodukten und Babyzubehörartikeln zum Kauf an. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, Babyprodukte mit der Bezeichnung "BVB" beworben zu haben. Bei den angebotenen Artikeln würde es sich jedoch nicht um Originalware handeln und somit läge eine Verletzung des Markenrechts gemäß §§14, 15 MarkenG vor. Ebenfalls läge gemäß §6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ein Wettbewerbsverstoß vor.
Forderungen der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren werden ein Schadensersatz- und Auskunftsanspruch geltend gemacht. Zuletzt wird die fristgemäße Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen sprechen für die BVB Merchandising GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus. Die BVB Merchandising GmbH ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Bezeichnung "BVB". Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit dem eine Markenrechtsverletzung an dieser Marke abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Der von der Abmahnung Betroffene biete auf eBay eine Vielzahl von Babyprodukten und Babyzubehörartikeln zum Kauf an. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, Babyprodukte mit der Bezeichnung "BVB" beworben zu haben. Bei den angebotenen Artikeln würde es sich jedoch nicht um Originalware handeln und somit läge eine Verletzung des Markenrechts gemäß §§14, 15 MarkenG vor. Ebenfalls läge gemäß §6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ein Wettbewerbsverstoß vor.
Forderungen der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren werden ein Schadensersatz- und Auskunftsanspruch geltend gemacht. Zuletzt wird die fristgemäße Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.