Abmahnung: RA Reininghaus für CAMA Ventures LLP | Urheberrechtsverletzung an Fototapete

05.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
RA Reininghaus hat im Namen der CAMA Ventures LLP die Eigentümerin einer Ferienwohnung wegen Urheberrechtsverletzungen an einer Fototapete abgemahnt.

Rechtsanwalt Jens Reininghaus aus Köln hat im Namen der CAMA Ventures LLP aus Kanada, die Eigentümerin/ Vermieterin einer Ferienwohnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einer Fototapete abgemahnt.

Wir hatten in jüngerer Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen berichtet, welche gegenüber dem Eigentümer einer Ferienwohnung und eines Hotels durch eine andere Kanzlei im Auftrage der CAMA Ventures LLP ausgesprochen wurden.

Inhalt der Abmahnung:

Bei der Abgemahnten handelt es sich vorliegend um die Eigentümerin/ Vermieterin einer Ferienwohnung. Diese soll zum Bewerben der Ferienwohnung auf einer gewerblichen Facebook- Seite und auf anderem Wege Innenaufnahmen der Ferienwohnung ins Internet gestellt haben. Auf diesen Bildern der Ferienwohnung soll sich im Hintergrund jeweils eine Fototapete an der Wand befinden. Durch das Hochladen der Bilder mit der Fototapete an der Wand, soll die Abgemahnte die Urheberrechte des Fotografen verletzt haben, welcher die Motive der Fototapete aufgenommen hat. Dieser Fotograf sei vorliegend Stefan Böhme. 

Auf der Fototapete ist eine Steinmauer aus grauen Steinen  zu sehen. Der Fotograf habe die Gesellschaft CAMA Ventures LLP (nach kanadischem Recht) gegründet, um die Nutzungsrechte und Lizenzierungen an seinen Werken abzuwickeln und zu verwalten. Da die Abgemahnte  habe nie eine Lizenz zum veröffentlichen/ werben mit der Fototapete erworben habe, leite sich daraus eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 19a UrhG ab. Da die Fototapete eine komplette Wand bedecke handele es sich auch nicht um ein nur unwesentliches Beiwerk.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Reininghaus fordert im Namen der CAMA Ventures LLP die Beseitigung der Aufnahmen von sämtlichen Buchungsplattformen und Websites. Zudem soll die Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich zukünftiger Verstöße abgeben. Weiter soll die Abgemahnte Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 672,60 Euro erstatten. Auch eine umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Bilder soll erteilt werden. Diese Auskunft dient der abmahnenden Kanzlei regelmäßig zur Berechnung des Schadensersatzes.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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