Frommer Legal für Image Professionals GmbH | Urheberrecht
12.07.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (100 mal gelesen)
Frommer Legal für Image Professionals GmbH | Urheberrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt im Auftrag der Image Professionals GmbH aus München vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist eine unerlaubte Bildnutzung durch den Abgemahnten. Der Heinrich Bauer Verlag KG ermächtigte die Image Professionals GmbH die rechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung vorzunehmen. Für einen Facebook-Post habe der Abgemahnte das Foto unerlaubterweise verwendet und dabei die Urheberrechte an der Fotografie verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser (vermeintlichen) Rechtsverletzung machen die Rechtsanwälte für ihre Mandantin einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und einen Aufwendungsersatzanspruch geltend.
Dazu solle der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Abmahnkosten, bemessen an einem Streitwert von 10.000,00€, zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt im Auftrag der Image Professionals GmbH aus München vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist eine unerlaubte Bildnutzung durch den Abgemahnten. Der Heinrich Bauer Verlag KG ermächtigte die Image Professionals GmbH die rechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung vorzunehmen. Für einen Facebook-Post habe der Abgemahnte das Foto unerlaubterweise verwendet und dabei die Urheberrechte an der Fotografie verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser (vermeintlichen) Rechtsverletzung machen die Rechtsanwälte für ihre Mandantin einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und einen Aufwendungsersatzanspruch geltend.
Dazu solle der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Abmahnkosten, bemessen an einem Streitwert von 10.000,00€, zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.