Abmahnung: Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner für Global Standard Gemeinnützige GmbH | Wort-/Bildmarke „GOTS“

22.07.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (43 mal gelesen)
Die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner mahnt für die Global Standard Gemeinnützige GmbH aus Stuttgart wegen Markenrechtsverletzungen des "Global Organic Textile Standard" (kurz GOTS) ab.

 
Über die Global Standard Gemeinnützige GmbH und den GOTS:

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) schreibt weltweit anerkannte Richtlinien zur nachhaltigen Herstellung von Textilien über den gesamten Produktionsprozess vor. Die Kennzeichnung von Textilien mit dem GOTS soll dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherheit geben.

 
Inhalt der Abmahnung:

Eigenen Angaben zufolge ist Global Standard Gemeinnützige GmbH Inhaberin folgender Unionsmarken: Nr. 017283128 und Nr. 017283169. Sie verfasst und überwacht den GOTS „Global Organic Textile Standard“.

Der GOTS ist ein weltweit einheitlicher und angewandter Standard, der in der gesamten Lieferkette strenge Anforderungen an die ökologischen und sozialen Bedingungen bei der Textil- und Bekleidungsherstellung unter Verwendung von ökologisch erzeugten Rohstoffen festlegt.

Dabei ist zu beachten, dass Waren, die von einem nach Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifizierten Unternehmen stammen, nicht zwangsläufig nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert sind. Die Zertifizierung bedeutet lediglich, dass sie grundsätzlich dazu berechtigt sind, GOTS-Waren herzustellen bzw. anzubieten. GOTS-Waren sind indes nur solche, die die ihrerseits zertifiziert sind.

Eine Nutzung der Marken der Global Standard Gemeinnützige GmbH, die nicht im Einklang mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) und den Nutzungsbedingungen für die GOTS- Zeichen ist, sei nicht gestattet.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe in seinem Online-Shop Kleidung mit dem GOTS Standard beworben, ohne dass je eine entsprechende Zertifizierung durch die Global Standard Gemeinnützige GmbH vorgenommen wurde. Die Behauptung oder Werbung damit, dass Waren oder Händler nach dem GOTS zertifiziert sind, wenn dieses tatsächlich nicht zutrifft, würde somit eine Markenrechtsverletzung und einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

 
Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert weiterhin werden Auskunftsansprüche über Art und Umfang der Verletzungshandlungen zur Berechnung des Schadens geltend gemacht. Diese beinhalten die Namen und Adressen der Hersteller, Lieferanten und sonstigen Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und Angebotsempfänger. Weiterhin soll Auskunft über die Menge der hergestellten, bestellten und ausgelieferten Waren, Verkaufsmenge, Verkaufszeiten und Preise, erzielter Umsatz und Gewinn sowie Art und Umfang der betriebenen Werbung erteilt werden.

Die sich im Besitz des Abgemahnten befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren sollen vernichtet werden oder zur Vernichtung auf eigene Kosten übersendet werden.

Außerdem wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 3.020,34 Euro inkl. MwSt. gefordert.

 
Wer von der Abmahnung betroffen ist:
Von der Abmahnung betroffen sind vor allem Online-Händler und Betreiber von Online-Shops, welche jegliche Art Textilien Anbieten und diese mit einer Zertifizierung nach dem GOTS bewerben.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Autor dieses Rechtstipps

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