Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des AGW e.V. wegen fehlerhaftem Impressums

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (197 mal gelesen)
Abmahnung des AGW e.V., Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen fehlerhaftem Impressums.

Der AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) ist nach eigener Beschreibung eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender, deren Zweck die Förderung eines leistungsstarken und fairen Wettbewerbs ist. Derzeit verschickt dieser wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Personen, die online als gewerbliche Händler auftreten.

Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen im Rahmen seines Online-Auftritts kein ordnungsgemäßes Impressum angegeben zu habe. Insbesondere fehle es an den Angaben des korrekten Dienstanbieters und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dieser Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) würde einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen und Ansprüche des AGW e.V. begründen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für den Rechtsverstoß verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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