Abmahnung: Kanzlei Lubberger Lehment für Skoda Auto a.s. | Markenrecht
04.07.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (101 mal gelesen)
Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Auftrag der Skoda Auto a.s. einen Online-Händler wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten ab.
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin mahnt im Auftrag der Skoda Auto a.s. aus Mladá Boleslav einen Online-Händler wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten ab.
Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Skoda Auto a.s. berichtet. Auch diesen Abmahnungen lagen regelmäßig angebliche Markenrechtsverletzung zu Lasten der Skoda Auto a.s. zu Grunde.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kanzlei Lubberger Lehment wirft dem abgemahnten Online-Händler auch in der aktuellen Abmahnung die Verletzung von Markenrechten zum Nachteil der Skoda Auto a.s. vor. In der aktuellen Abmahnung geht es um die Marken SKODA, OCTAVIA und FABIA. Der Abgemahnte habe Produkte zum Kauf angeboten, welche nicht aus dem Unternehmen der Skoda Auto a.s. stammen. Auch eine Genehmigung seitens der Skoda Auto a.s. für die Nutzung der Marken durch den Abgemahnten bestehe nicht. Der Abgemahnte habe somit eine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Skoda Auto a.s. begangen. Diese Markenrechtsverletzung sei durch einen Testkauf ermittelt worden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Händler wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen. Ebenso wird er aufgefordert, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen. Auch soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro erstatten. Der geforderte Betrag beläuft sich somit auf 2.904,70 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin mahnt im Auftrag der Skoda Auto a.s. aus Mladá Boleslav einen Online-Händler wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten ab.
Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Skoda Auto a.s. berichtet. Auch diesen Abmahnungen lagen regelmäßig angebliche Markenrechtsverletzung zu Lasten der Skoda Auto a.s. zu Grunde.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kanzlei Lubberger Lehment wirft dem abgemahnten Online-Händler auch in der aktuellen Abmahnung die Verletzung von Markenrechten zum Nachteil der Skoda Auto a.s. vor. In der aktuellen Abmahnung geht es um die Marken SKODA, OCTAVIA und FABIA. Der Abgemahnte habe Produkte zum Kauf angeboten, welche nicht aus dem Unternehmen der Skoda Auto a.s. stammen. Auch eine Genehmigung seitens der Skoda Auto a.s. für die Nutzung der Marken durch den Abgemahnten bestehe nicht. Der Abgemahnte habe somit eine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Skoda Auto a.s. begangen. Diese Markenrechtsverletzung sei durch einen Testkauf ermittelt worden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Händler wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen. Ebenso wird er aufgefordert, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen. Auch soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro erstatten. Der geforderte Betrag beläuft sich somit auf 2.904,70 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.