„Alita: Battle Angel“ | Filesharing Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
14.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (47 mal gelesen)
„Alita: Battle Angel“ | Filesharing Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Durch die Kanzlei Waldorf Frommer wird derzeit das Filesharing des Filmes „Alita: Battle Angel“ abgemahnt.
„Alita: Battle Angel“ ist ein US-amerikanischer Cyberpunk-Actionfilm von Regisseur Robert Rodriguez aus dem Jahr 2019.
Über den Film:
Alita ist ein Cyborg, der als Waffe kreiert wurde. Sie kann sich nicht an ihre Vergangenheit erinnern, doch ihr Schöpfer Dr. Ido ist sich sicher, dass sie ein Schicksal zu erfüllen hat: Den Kreislauf aus Tod und Zerstörung zu brechen, den Tiphares hinterlässt. Um diese Mission zu erfüllen, muss sie jedoch selbst kämpfen und töten. Und darin zeigt sich ihre eigentliche Bestimmung, während sie auf der Suche nach ihrer Identität ist.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Alita: Battle Angel“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Durch die Kanzlei Waldorf Frommer wird derzeit das Filesharing des Filmes „Alita: Battle Angel“ abgemahnt.
„Alita: Battle Angel“ ist ein US-amerikanischer Cyberpunk-Actionfilm von Regisseur Robert Rodriguez aus dem Jahr 2019.
Über den Film:
Alita ist ein Cyborg, der als Waffe kreiert wurde. Sie kann sich nicht an ihre Vergangenheit erinnern, doch ihr Schöpfer Dr. Ido ist sich sicher, dass sie ein Schicksal zu erfüllen hat: Den Kreislauf aus Tod und Zerstörung zu brechen, den Tiphares hinterlässt. Um diese Mission zu erfüllen, muss sie jedoch selbst kämpfen und töten. Und darin zeigt sich ihre eigentliche Bestimmung, während sie auf der Suche nach ihrer Identität ist.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Alita: Battle Angel“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.