Abmahnung der Schmidt & Schmidt Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
19.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (65 mal gelesen)
Abmahnung der Schmidt & Schmidt Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die Schmidt et Schmidt Rechtsanwälte aus Lübeck vertreten die Interessen einer Mandantin, welche im Bereich der Schönheitspflege tätig ist. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls in der Schönheitspflege tätig ist und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin stehen würde.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird der Betroffenen vorgeworfen, mit dem Zeichen ® ("R im Kreis") zwei Begriffe zu bewerben, ohne dass es sich hierbei um eingetragene Marken handeln würde. Der Verkehrsauffassung zufolge stünde das "R im Kreis" jedoch für eingetragene Marken. Somit würde sich die von der Abmahnung Betroffene, den Anwälten zufolge, einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffen. Das Versehen der zwei nicht als Marken eingetragenen Begriffe mit dem "R im Kreis" würde somit einen Wettbewerbsverstoß gem. §5 UWG darstellen, da es das Irreführungsverbot verletzt.
Forderung der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird von den Schmidt & Schmidt Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Schmidt et Schmidt Rechtsanwälte aus Lübeck vertreten die Interessen einer Mandantin, welche im Bereich der Schönheitspflege tätig ist. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls in der Schönheitspflege tätig ist und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin stehen würde.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird der Betroffenen vorgeworfen, mit dem Zeichen ® ("R im Kreis") zwei Begriffe zu bewerben, ohne dass es sich hierbei um eingetragene Marken handeln würde. Der Verkehrsauffassung zufolge stünde das "R im Kreis" jedoch für eingetragene Marken. Somit würde sich die von der Abmahnung Betroffene, den Anwälten zufolge, einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffen. Das Versehen der zwei nicht als Marken eingetragenen Begriffe mit dem "R im Kreis" würde somit einen Wettbewerbsverstoß gem. §5 UWG darstellen, da es das Irreführungsverbot verletzt.
Forderung der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird von den Schmidt & Schmidt Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.