Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen irreführender Preisangaben

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte aus Köln, dieses Mal wegen irreführender Preisangaben.

Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen eines Händlers, welcher online auf der Plattform eBay Produkte aus dem Bereich Schmuck und Accesoires vertreibt. Die HKMW Rechtsanwälte verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreiben und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Vorgaben nicht ein.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe ein einem Angebot eines Schlüsselanhängers in der Artikelbeschreibung einen Kaufpreis von 3,90 € genannt. Tatsächliche gäbe es jedoch keine Möglichkeit, den Schlüsselanhänger zu diesem Preis zu erwerben, der tatsächliche Preis betrage 4,90 €. Dies stelle nach Ansicht der HKMW Rechtsanwälte eine irreführende unwahre Angabe iSd. § 5 UWG dar und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher die Ansprüche des Mandanten der HKMW Rechtsanwälte begründen würde.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Nach Ablauf der von den HKMW Rechtsanwälten gesetzten Frist wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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