Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | Succession

05.03.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (104 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um mehrere Folgen der Serie „Succession“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.

Über die Serie "Succession":

Die Serie "Succession" handelt von der Familie Roy, welche eines der weltweit größten Medien- und Unterhaltungsimperien kontrolliert. Die vier Kinder der Familie kämpfen um das Vertrauen ihres Vaters und die Möglichkeit, im Familienunternehmen ihren Einfluss auszuüben.

 
Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, mehrere Folgen der Serie "Succession" über eine sogenannte Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00 Euro pro Folge geltend gemacht und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro gefordert.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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