Markenrecht – Lubberger Lehment für Volkswagen AG
05.08.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (61 mal gelesen)
Markenrecht – Lubberger Lehment für Volkswagen AG
Die Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB verschickt für die Volkswagen AG aus Wolfsburg erneut Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.
Inhalt der Abmahnung:
Adressaten der Abmahnung sind Verkäufer von Zubehör und Ersatzteilen. Den Abgemahnten wird der Verstoß gegen Markenrechte der Volkswagen AG vorgeworfen. Innerhalb der Angebotsüberschriften seien Marken der Volkswagen AG verwendet worden, jedoch ohne die dafür notwendige Lizenzierung.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund der Verletzung der Markenrechte der Volkswagen AG wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung verlangt sowie die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs. Schließlich wird die Vernichtung der Produkte und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB verschickt für die Volkswagen AG aus Wolfsburg erneut Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.
Inhalt der Abmahnung:
Adressaten der Abmahnung sind Verkäufer von Zubehör und Ersatzteilen. Den Abgemahnten wird der Verstoß gegen Markenrechte der Volkswagen AG vorgeworfen. Innerhalb der Angebotsüberschriften seien Marken der Volkswagen AG verwendet worden, jedoch ohne die dafür notwendige Lizenzierung.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund der Verletzung der Markenrechte der Volkswagen AG wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung verlangt sowie die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs. Schließlich wird die Vernichtung der Produkte und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.